Warum der Vermieteranteil der CO2-Abgabe in der Marktwertermittlung nicht als Teil der Bewirtschaftungskosten anzusetzen ist

Die Marktwertermittlung von Immobilien erfolgt im Ertragswertverfahren auf der Grundlage der Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Ein wesentliches Element dieses Verfahrens ist die Berechnung des jährlichen Reinertrags, der sich aus dem jährlichen Rohertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten ergibt (§ 31 Abs. 1 ImmoWertV). Definition der Bewirtschaftungskosten Gemäß § 32 Abs. 1 ImmoWertV umfassen die Bewirtschaftungskosten folgende […]