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Positive Nachrichten für Vermieter, Kapitalanleger und qualifizierte Sachverständige!

Bundesrat bestätigt: Die geplanten Einschränkungen bei Nutzungsdauergutachten wurden nicht umgesetzt.

 

Der Bundesrat entscheidet für Kontinuität

Am 19. Dezember 2025 fand die entscheidende Bundesratssitzung statt, in der u.a. über mögliche Änderungen bei den Anforderungen an Nutzungsdauergutachten abgestimmt wurde. Das Ergebnis: Es gibt keine Änderungen. Vermieter, Investoren und Kapitalanleger können auch weiterhin mit einem qualifizierten Nutzungsdauergutachten ihre Abschreibung optimieren und dadurch erhebliche steuerliche Vorteile realisieren.

 

Engagement und Expertise machen den Unterschied

Dieser Erfolg ist kein Zufall. In den vergangenen Wochen haben wir von Sprengnetter gemeinsam mit dem IVD intensiv daran gearbeitet, die Bedeutung qualitativ hochwertiger Nutzungsdauergutachten herauszustellen. Durch unsere fachlich fundierte Stellungnahme und die direkte Ansprache bei Staats- und Bundesminister:innen konnten wir wichtige Entscheidungsträger davon überzeugen, den vom Finanzausschuss empfohlenen Verschärfungen nicht zuzustimmen.

 

Unser Einsatz hat sich gelohnt – und zeigt abermals, dass Sprengnetter nicht nur als Dienstleister, sondern als verlässlicher Partner für die gesamte Branche agiert.

 

Qualität ist entscheidend – jetzt mehr denn je

Die Entscheidung des Bundesrats unterstreicht einen wichtigen Aspekt: Nutzungsdauergutachten müssen höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Die politische Diskussion der vergangenen Monate hat gezeigt, dass nur fachlich einwandfreie Gutachten langfristig Bestand haben und von den Finanzbehörden anerkannt werden.

Für nach ISO 17024 zertifizierte Sachverständige ist die Bundesratsentscheidung ebenfalls eine positive Nachricht, denn neben den nun ausbleibenden Einschränkungen sollten darüber hinaus auch in 2025 erstellte Gutachten für das Steuerjahr 2025 den geforderten strengeren Anforderungen unterliegen, was in vielen Fällen zu nachgelagerten Konflikten und rechtlichen Auseinandersetzungen geführt hätte.

 

Worauf Sie als Immobilieneigentümer achten sollten:

Beauftragen Sie ausschließlich öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige oder zertifizierte Sachverständige (die von einer in Deutschland akkreditierten Stelle nach ISO 17024 akkreditiert wurden)
Ein qualifiziertes Nutzungsdauergutachten erfordert zwingend eine Besichtigung durch einen zertifizierten Sachverständigen vor Ort. Nur so können der tatsächliche Zustand der Immobilie, durchgeführte Modernisierungen und wertbeeinflussende Faktoren den von den Finanzämtern erwarteten Anforderungen gerecht erfasst und bewertet werden. Ein Punkt, auf den Finanzämter besonders viel Wert legen – Gutachten ohne Ortstermin durch einen zertifizierten Sachverständigen werden in der Regel abgelehnt.

 

Vorsicht bei „Massengutachten“
Der Markt für Nutzungsdauergutachten ist in den letzten Jahren stark gewachsen – leider nicht immer zum Vorteil der Kunden. Anbieter, die Gutachten im „Massenverfahren“ ohne individuelle Besichtigung erstellen, mögen auf den ersten Blick günstig erscheinen. Die Risiken sind jedoch erheblich: Finanzämter erkennen solche pauschalen Gutachten zunehmend nicht an, was zu Nachforderungen und im schlimmsten Fall zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann.

 

Setzen Sie auf bewährte Expertise
Mit über 45 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung steht Sprengnetter für Qualität, Verlässlichkeit und fachliche Exzellenz. Unsere Gutachten werden von zertifizierten Sachverständigen erstellt, basieren auf fundierten Ortsbesichtigungen und entsprechen den höchsten fachlichen Standards.

 

Ihr verlässlicher Partner für steueroptimierte Immobilieninvestments

Die aktuelle Entwicklung bestätigt unsere Überzeugung: In Zeiten zunehmender Regulierung und steigender Anforderungen ist es wichtiger denn je, mit einem Partner zusammenzuarbeiten, der nicht nur über die notwendige Expertise verfügt, sondern auch aktiv für die Interessen seiner Kunden und der gesamten Branche eintritt.

 

Sprengnetter hat mit seinem Engagement in dieser wichtigen Angelegenheit abermals bewiesen, dass wir der qualitativ sicherste Partner für Ihre Immobilienbewertung sind – heute und in Zukunft.

 

Sie möchten die Abschreibung Ihrer Immobilie optimieren?

Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen für Sie ein qualifiziertes Nutzungsdauergutachten, das allen fachlichen und rechtlichen Anforderungen entspricht. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für höchste Qualitätsstandards.

 

Prüfen Sie HIER Ihre Immobilie und beauftragen Sie HIER Ihr Gutachten.

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