Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 beschlossen, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler abzuschaffen. Für Immobilienverwalter bleibt die Weiterbildungspflicht weiterhin bestehen. Ein festes Datum für das Inkrafttreten gibt es noch nicht: Das Gesetz muss nach dem Bundestagsbeschluss noch das weitere Verfahren durchlaufen, insbesondere die Zustimmung des Bundesrates und die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Praktisch ist daher mit einem Inkrafttreten im Laufe des Sommers 2026 zu rechnen, sofern es keine Verzögerungen gibt.
Die geplante Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler ist ein sinnvoller Beitrag zum Bürokratieabbau. Gleichzeitig ändert sie nichts an den steigenden Anforderungen im Berufsalltag. Sprengnetter entwickelt sein Weiterbildungsangebot konsequent in Richtung Spezialisierung und nachweisbarer Expertise weiter.
„Eigentümer und Kaufinteressenten erwarten heute Experten für Wertermittlung, Energieeffizienz und Marktentwicklungen. Entscheidend ist, wie Kompetenz im Immobilienmarkt künftig sichtbar wird. Diese Expertise muss nachvollziehbar und vertrauenswürdig belegt werden können. Wir bewegen uns vom Pflichtnachweis zum Kompetenznachweis“, sagt Christoph Barniske, Geschäftsführer von Sprengnetter.
In den vergangenen Jahren hat sich Weiterbildung zu einem festen Bestandteil des Maklerberufs entwickelt. Parallel sind die Anforderungen an die Branche gestiegen. Themen wie energetische Gebäudebewertung, datenbasierte Wertermittlung, regulatorische Vorgaben und digitale Analysewerkzeuge gehören heute zunehmend zum Beratungsalltag. Gleichzeitig verändern Künstliche Intelligenz und neue Technologien die Arbeitsweise der Branche und schaffen neue Spezialisierungsmöglichkeiten.
Für Maklerinnen und Makler wird es weiterhin wichtig, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und neue Kompetenzen aufzubauen. Sprengnetter begleitet diesen Wandel mit fundierten Fortbildungsangeboten und entwickelt neue Möglichkeiten, besondere Fachkompetenzen künftig nachzuweisen. Auch bestehende Pflichtschulungen, etwa zur Geldwäscheprävention sowie zu Datenschutz und Verbraucherschutz, bleiben weiterhin erforderlich.


