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Deutscher Sachverständigenpreis: Das beste Gutachten – was macht das eigentlich aus?

Ein Gespräch mit Sebastian Drießen über den Deutschen Sachverständigenpreis

 

Sebastian, wir haben dieses Jahr nach sieben Jahren Pause erneut den Deutschen Sachverständigenpreis ausgelobt. Neben der Kategorie „Newcomer des Jahres“ kann man sich für das „Beste Gutachten“ bewerben. Was genau suchen wir da?

Wir suchen Gutachten, in denen man die Handschrift des Sachverständigen erkennt. Es geht um Klarheit, um Struktur, aber auch darum, komplexe Sachverhalte für den Auftraggeber verständlich darzustellen. Und auch Kreativität im Umgang mit schwierigen Rahmenbedingungen darf man zeigen.

 

Welche Immobilienarten kommen für die Einreichung infrage?

Das ist uns ganz wichtig: alle! Ob klassisches Einfamilienhaus, komplexes Mehrfamilienhaus, Gewerbeimmobilie, gemischt genutztes Objekt, unbebautes Grundstück oder sogar Spezialimmobilie – wir freuen uns über Vielfalt. Der Erstellungszweck ist dabei völlig egal. Auch Marktwertermittlungen für Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen, steuerliche Zwecke, Transaktionen, Umlegungen oder Enteignungen sind willkommen. Entscheidend ist nicht das Objekt, sondern die Qualität und die Innovation bei der Bewertung.

 

  • Einfamilienhaus
  • Reihenhaus
  • Mehrfamilienhaus
  • Wohn- und Geschäftshaus
  • Büroimmobilie
  • Hotel
  • Logistikimmobilie
  • Lagerhalle
  • Pflegeimmobilie
  • Ärztehaus
  • Sonderimmobilien (z. B. Kirchen, Schulen, Freizeitbäder)
  • Landwirtschaftliche Objekte
  • Grundstücke mit Erbbaurecht
  • Bauruinen oder Altlastenstandorte
  • Bauplatz mit Erschließungsbesonderheiten

 

Gibt es bestimmte Anforderungen an den Aufbau oder Umfang?

Nicht unbedingt. Wir erwarten keine Hochglanzbroschüre, sondern ein echtes Gutachten aus der Praxis, so, wie es für einen realen Auftrag erstellt wurde. Es sollte zwar anonymisiert werden, aber alle wesentlichen Teile enthalten: Beschreibung des Objektes, Angabe des oder der Wertermittlungsstichtage, Erläuterung und Begründung der Verfahrenswahl, Berechnung der Verfahrensergebnisse, Ableitung des Marktwertes unter Würdigung des oder der Verfahrensergebnisse. Besonders freuen wir uns über Besonderheiten und deren Beschreibung und Umgang in der Wertermittlung.

 

Was wäre ein „Wow“-Moment beim Lesen?

Wenn ich beim Lesen denke: „Genau so hätte ich das auch gemacht – oder vielleicht sogar: Warum bin ich da nicht selbst draufgekommen?“ Eine begründete Abweichung von einem der drei normierten Bewertungsmodelle, Datenherleitung in Regionen ohne oder mit nur wenigen geeigneten Marktdaten, vielleicht ein besonders gut gelöster Sonderfall oder ein sehr gut strukturiertes und nachvollziehbares Gutachten bei komplexen Immobilienlagen. Wer zeigt, dass er oder sie das Bewertungshandwerk beherrscht, ist hier richtig.

 

Was möchtest du potenziellen Einreichenden mit auf den Weg geben?

Traut euch! Viele denken, ihr Gutachten sei „nicht besonders“ – dabei ist es gerade die gewissenhafte und nachvollziehbare Arbeit im Alltag, die uns überzeugt. Und: Das Einreichen ist ganz einfach. Es geht nicht darum, perfekt zu sein, sondern einen wertvollen Beitrag zum Berufsbild zu zeigen. Der Preis soll unsere tägliche Arbeit sichtbar machen – und würdigen.

 

Jetzt einreichen – noch bis zum 30. September 2025!

Zur Ausschreibung und Teilnahme: https://www.sprengnetter.de/deutscher-sachverstaendigen-preis-2025/

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