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Mindestkapitalisierungszinssätze 2025 für die Beleihungswertermittlung

Ein Text in Weiß und Gold auf dunkelblauem Hintergrund, der lautet: Mindestkapitalisierungszinssätze 2025 für die Beleihungswertermittlung. Das SPRENGENETTER-Logo befindet sich in der oberen rechten Ecke.

Jedes Jahr erfolgt – sofern erforderlich – zum 1. Januar eine Anpassung der Mindestkapitalisierungszinssätze, die für die BelWertV-konforme Ermittlung der Beleihungswerte im Ertragswertverfahren in Ansatz zu bringen sind. Für das Jahr 2025 war keine Anpassung notwendig. Somit gelten die  für das Vorjahr von der BaFin festgelegten Zinssätze unverändert fort.

 

Regelungen zur Anpassung der Zinssätze

Die Mindestkapitalisierungszinssätze für die Beleihungswertermittlung werden gemäß § 12 Absatz 4 der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) jährlich angepasst. Diese Anpassung erfolgt, wenn die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rendite 30-jähriger Bundesanleihen am 30. November eines Jahres um mindestens 0,5 Prozentpunkte höher oder niedriger ist als zu Beginn des der letzten Veränderung vorhergehenden Monats. In einem solchen Fall werden die Mindestkapitalisierungszinssätze zum 1. Januar des Folgejahres entsprechend angepasst.

Am 30. November 2024 betrug die Rendite 30-jähriger Bundesanleihen 2,33 Prozent und war damit 0,34 Prozentpunkte niedriger als am maßgeblichen Tag im Vorjahr.

 

 

Diese Veränderung liegt unterhalb des in der BelWertV festgelegten Schwellenwerts von 0,5 Prozentpunkten. Daher war zum 1. Januar 2025 keine Anpassung der Mindestkapitalisierungszinssätze erforderlich.

 

Bekanntmachung der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt die jeweils geltenden Mindestkapitalisierungszinssätze auf ihrer Internetseite bekannt. Die letzte Bekanntgabe erfolgte am 8. Dezember 2023 für die ab dem 1. Januar 2024 geltenden Zinssätze. Seitdem betragen die Mindestkapitalisierungszinssätze:

  • wohnwirtschaftlicher Nutzung: 5,5 %
  • gewerbliche Nutzung: 6,5 %

Diese Zinssätze sind jeweils zuzüglich etwaiger, für einzelne Nutzungsarten nach Anlage 3 der BelWertV zu berücksichtigender Aufschläge anzuwenden. Da die oben genannte Schwelle zur Anpassung nicht erreicht wurde, gelten diese Zinssätze unverändert auch ab dem 1. Januar 2025.

 

Mindestkapitalisierungszinssätze in SprengnetterONE

In der Wertermittlungslösung SprengnetterONE sind die aktuellen Mindestkapitalisierungszinssätze hinterlegt. Dadurch wird sichergestellt, dass Nutzer jederzeit mit den korrekten Vorgaben arbeiten und eine BelWertV-konforme Ermittlung der Beleihungswerte durchführen können.

 

Zusammenfassung

Seit dem 1. Januar 2025 gelten zur Ermittlung BelWertV-konformer Beleihungswerte von inländischen Objekten die folgenden Mindestkapitalisierungszinssätze:

  • Wohnwirtschaftliche Nutzung: 5,5 %
  • Gewerbliche Nutzung: 6,5 %

Zusätzlich sind etwaige Aufschläge gemäß Anlage 3 der BelWertV zu berücksichtigen.

Für weitere Informationen empfiehlt sich ein Besuch der Internetseite der BaFin, auf der die jeweils aktuellen Mindestkapitalisierungszinssätze und relevante Bekanntmachungen veröffentlicht werden.

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