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Pflicht zur Heizungsprüfung und Durchführung eines hydraulischen Abgleichs am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten

Blau getöntes Bild eines modernen Gebäudes mit weißem Text: Pflicht zur Heizungsprüfung und hydraulischem Abgleich am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten. Sprengnetter Schriftzug ist oben rechts zu sehen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist zwar bereits am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten, aber nicht vollständig. Die beiden §§ 60b und 60c sind erst zum 1. Oktober 2024 nachgezogen, weil es zuvor eine ähnliche Regelung aus der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) gab, die aber nun keine Gültigkeit mehr […]

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