Sprengnetter bietet seit dem 30. März 2020 die Möglichkeit, die Besichtigung des Beleihungsobjekts BaFin-konform und DSGVO-konform per Videoübertragung vorzunehmen. Im Falle von Kleindarlehen entfallen damit die Sicherheitsabschläge wegen fehlender Besichtigung und eine Nachholung der Vor-Ort-Besichtigung ist nicht erforderlich.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Mehr Deckungsmasse, geringere Refinanzierungskosten, weniger Aufwand und schnellere Lieferung des Besichtigungsberichts.