Im Hinblick auf die Anforderungen des Marktes hat die Sprengnetter Zertifizierung GmbH das bislang 2-stufige System um einen dritten Zertifizierungsabschluss erweitert.
Viele Sachverständige, die bereits erfolgreich am Markt tätig sind, konnten bisher das Qualitätssiegel der Sprengnetter Zertifizierung noch nicht erhalten, weil sie beispielsweise über keine für die bisherigen Qualifikationen ausreichende Berufserfahrung oder Gutachtenpraxis verfügen. Ihnen wird nun durch die Einführung eines neuen Zertifizierungsabschlusses der Zugang zu dem international anerkannten und zukunftsorientierten Qualitätssicherungssystem nach der DIN EN ISO/IEC 17024 ermöglicht.
Das 3-stufige Zertifizierungssystem orientiert sich am Bedarf der Nachfrager (Gerichte, Finanzverwaltung, Kreditinstitute etc.).
ZIS Sprengnetter Zert (S):
ZIS Sprengnetter Zert (WG):
ZIS Sprengnetter Zert (AI):
Die Prüfungen für die jeweiligen Abschlüsse gliedern sich wie folgt:
ZIS Sprengnetter Zert (S)
1. Schriftliche Prüfung (zwei Teile: Erstellung von zwei Wertermittlungen und Bearbeitung von
Einzelfragen; Dauer insgesamt 4 Stunden)
2. Mündliche Prüfung (Dauer ca. 30 Minuten)
„ZIS Sprengnetter Zert (WG)“ und ZIS „Sprengnetter Zert (AI)“
3. Schriftliche Prüfung (drei Teile: Erstellung von zwei Wertermittlungen, Bearbeitung von Einzelfragen und Plausibilitätsprüfung eines Gutachtens; Dauer insgesamt 5 Stunden)
4. Mündliche Prüfung (Dauer ca. 30 Minuten)
Die Beurteilung der Prüfungen erfolgt durch einen Prüfungsausschuss, der regelmäßig aus drei Prüfern (jeweils mit langjähriger praktischer Erfahrung sowohl im Bereich der Wertermittlung als auch der Prüfungsdurchführung) besteht. Das Ergebnis der Prüfung wird von den Prüfern dokumentiert und dem Zertifizierungsausschuss zur Beurteilung vorgelegt. Im Fall des Nichtbestehens der Prüfung sind innerhalb von fünf Jahren maximal zwei Wiederholungen der Gesamtprüfung in der gleichen Stufe möglich.
Nein. Die Zertifizierung des jeweils niedrigeren Abschlusses ist keine Zulassungsvoraussetzung. Das heißt, die Zertifizierungen können unabhängig voneinander beantragt werden.
Zur Erlangung des jeweils nächsthöheren Abschlusses in diesem dreigliedrigen System werden Deltaprüfungen (Ergänzungsprüfungen) angeboten. In diesen Prüfungen hat der Kandidat im Wesentlichen lediglich die Kenntnisse nachzuweisen, die über die in der niedrigeren Stufe bereits abgeprüften Inhalte hinausgehen.
Informationen zu Deltaprüfungen:
Deltaprüfungen (S) nach (WG)
Deltaprüfungen (WG) nach (AI)
Ja. Sofern die für den jeweiligen Abschluss geforderten fachlichen Anforderungen bereits in einem Prüfungsverfahren bei einer anderen Stelle nachgewiesen wurden, kann auf eine erneute Prüfung bei der Zertifizierungsstelle verzichtet werden. Zwingende Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass es sich bei dem vorausgegangenen Prüfungsverfahren um ein qualitätsgesichertes Prüfungsver- fahren handelt, welches in seinem Aufbau, Ablauf sowie dem Prüfstoff vergleichbar mit dem der Sprengnetter Zertifizierung GmbH ist.
"Anerkennung früherer Prüfungsleistungen"
Sie reichen das ausgefüllte Antragsformular bei der Zertifizierungsstelle ein. Nach erfolgter Antragsprüfung fordert die Zertifizierungsstelle weitere Unterlagen und Nachweise von Ihnen an:
Während des Gültigkeitszeitraumes des Zertifikats unterliegen die zertifizierten Sachverständigen der Qualitätssicherung durch die Zertifizierungsstelle.
Zur Aufrechterhaltung ihrer fachlichen Qualifikation müssen die zertifizierten Sachverständigen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen (an mind. 3 Tagen pro Jahr) besuchen und die Teilnahmebescheinigungen bei der Zertifizierungsstelle einreichen.
Zusätzlich fordert die Zertifizierungsstelle Praxisgutachten an.
Die Rezertifizierung dient zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Zertifikats. Die positive Bewertung der Überwachungsmaßnahmen ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Rezertifizierungsprüfung. Im Rahmen eines Fachgesprächs, analog zur mündlichen Prüfung, hat der zertifizierte Sachverständige nachzuweisen, dass sein Fachwissen dem aktuellen Stand des Zertifizierungsgebiets entspricht. Der Gültigkeitszeitraum des neuen Zertifikats beginnt mit dem Ablauf des alten Zertifikats. Die Rezertifizierung muss rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Zertifizierungsurkunde beantragt werden. Antrag auf Rezertifizierung