Gemäß Art. 208 (3) CRR müssen Kreditinstitute die Werte der beliehenen Immobilien überwachen. Liegen Hinweise darauf vor, dass eine Immobilie im Verhältnis zu den allgemeinen Marktpreisen erheblich an Wert verloren haben könnte, ist die Bewertung zu überprüfen. Dies ergibt sich auch aus der BelWertV (§ 26), der MaRisk (BTO 1.2.2) und den neuen EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (Absätze 225 und 226).
Wir analysieren für Sie, ob Ihre finanzierten Objekte von Naturkatastrophen wie aktuell der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal betroffen sind. Hierfür erfassen wir in unserem eigenen GIS-System auf der Grundlage von Satellitenbildern und dank leistungsstarker Bilderkennungsalgorithmen die von der Katastrophe betroffenen Gebiete.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Blogbeitrag: blog.sprengnetter.de/welche-immobilien-sind-von-der-flutkatastrophe-betroffen
Wir verschlanken den Prozess der Ermittlung der betroffenen Immobilien. Schnell, effizient und genau. Damit bildet der Service die optimale Grundlage für die Riskoabschätzung und die nachfolgenden Wertüberprüfungen durch Sachverständige.
Durch den Vorher-Nachher-Vergleich ist es nicht nur möglich festzustellen, ob das Objekt betroffen ist, sondern auch, ob es beschädigt oder zerstört ist.
Durch eine schnelle und sichere Risikoabschätzung kann der Prozess effizient und kurzfristig durchgeführt werden.
Neben den aussagekräftigen Ergebnissen in Listenform erhalten Sie in einem begleitenden Report ausführliche Beschreibungen zu Datenquellen und Analysemethodik.
Mosel, Rhein, Prüm, Bonn
Duisburg, Erftstadt, Euskirchen, Wassenberg
Leverkusen, Hagen, Wuppertal, Düsseldorf
Ahrtal, Gerolstein, Irrel, Schleiden
Hambach, Garzweiler, Berchtesgaden
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