Die neuen BWK-Ansätze für Wohnnutzung lauten für 2019:
- jährliche Instandhaltungskosten: 12,- €/m² Wohnfläche
- jährliche Verwaltungskosten je Wohnung bei EFH/ZFH: 295,- €
- jährliche Verwaltungskosten je Eigentumswohnung: 353,- €
Wie ergeben sich diese Werte?
Die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) enthält Modellwerte für Bewirtschaftungskosten, die für das Jahr 2015 gelten. Für abweichende Wertermittlungsstichtage werden die aufgeführten Werte jährlich fortgeschrieben. Die Wertfortschreibung ergibt sich aus dem Oktober-Verbraucherpreisindex des Vorjahres und dem für Oktober 2001. Diese jährliche Anpassung ist in Anlage 1 Nr. 3 EW-RL geregelt.
Was müssen Sprengnetter-Kunden tun?
Sie müssen nichts unternehmen. Diese und weitere BWK-Ansätze für Garagen, Einstellplätze, Außenstellplätze und gewerbliche Nutzungen werden in Kürze in den Sprengnetter Marktdaten und Praxishilfen veröffentlicht sowie automatisch in der Sprengnetter-Bewertungssoftware ProSa, SmartValue und ProBel eingespielt. Zudem finden Sie in diesen Produkten auch die BWK-Ansätze für zurückliegende Stichtage. Für unsere webbasierten Bewertungslösungen (Ten2Click, Five2Click, SprengnetterONE, MaklerEdition) wird der neue BWK-Ansatz durch Sprengnetter zentral bereitgestellt und eingespielt. Für die Nutzer dieser Lösungen ist die Aktualität der BWK-Ansätze daher automatisch gegeben.
Sebastian Driessen/Frank Großer