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Kreditwirtschaft, Rechtliches & Urteile

BaFin erlaubt die Berücksichtigung von Immobiliensicherheiten bei der Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen ohne Besichtigung bzw. mit Video-Besichtigung

Pfandbriefbanken dürfen während der Coronakrise unter bestimmten Voraussetzungen Immobilienbeleihungen auf der Grundlage von Wertermittlungen bzw. Gutachten auch ohne Innen- und / oder Außenbesichtigung in Deckung nehmen. Außerdem darf anstelle einer Vor-Ort-Besichtigung auch eine Video-Besichtigung erfolgen. Diese Regelungen gelten nun auch für die Berücksichtigung von Immobiliensicherheiten bei der Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen.

Eine der Voraussetzungen ist, dass der Wertermittler den Objektzustand ausreichend genau beurteilen und ggf. Differenzen z.B. zwischen den Planunterlagen und der Örtlichkeit feststellen kann.

Wird ein Beleihungswert nach § 22 Nummer 4 SolvV verwendet, sind je nach Fallgestaltung Abschläge von mindestens 10, 15 oder 20 Prozent auf das Ergebnis des nach den Anforderungen des § 16 Absatz 2 Satz 1 bis 3 Pfandbriefgesetz ermittelten Wertes vorzunehmen.

Die fehlende Besichtigung ist nach Wegfall der genannten Einschränkungen unverzüglich nachzuholen.

Wird statt einer Besichtigung des Beleihungsobjektes eine Ansicht per Video-Übertragung (bspw. durch ein Mobiltelefon) vorgenommen und kann der Gutachter bzw. Wertermittler dabei einen zumindest annähernd vollständigen Einblick der gesamten Immobile und ihres Umfelds erhalten, können die genannten Abschläge um jeweils 5%-Punkte vermindert werden bzw. im Falle von Kleindarlehen (§ 24 Abs. 1 BelWertV) ganz entfallen. Eine Nachholung der Besichtigung ist dann nur für Gutachten erforderlich.

Quelle: FAQ der BaFin zu den aufsichtsrechlichen und regulatorischen Maßnahmen als Reaktion auf Covid - 19

Sprengnetter führt seit dem 30. März 2020 erfolgreich Video-Besichtigungen durch!

Der Darlehensnehmer filmt hierzu mit seinem Smartphone das Beleihungsobjekt und wird hierzu vom Sprengnetter-Sachverständigen per Videochat instruiert und durch das Objekt geführt. Während der Video-Besichtigung werden durch den Sachverständigen direkt über die Anwendung Fotos für den Besichtigungsbericht getätigt, welcher parallel durch den Experten befüllt wird. Der Besichtigungsbericht wird im Anschluss des Videochats fertiggestellt und steht dem Auftraggeber wie gewohnt zur Verfügung. Der Darlehensnehmer muss hierzu keine Software oder App herunterladen. Er erhält einen Link per SMS oder E-Mail. Der Videochat startet sofort im Browser ohne weitere Registrierung oder Anmeldung.

siehe auch News vom 23.03.2020: BaFin erlaubt Indeckungnahmen auch ohne vorherige Besichtigung des Beleihungsobjekts unter bestimmten Voraussetzungen

Weitere Informationen zur Sprengnetter Video-Besichtigung können Sie unserer Landingpage entnehmen:
www.sprengnetter.de/videobesichtigung/

JK