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Kreditwirtschaft, Rechtliches & Urteile

BaFin erlaubt Indeckungnahmen auch ohne vorherige Besichtigung des Beleihungsobjekts unter bestimmten Voraussetzungen

Die BaFin hat am 20. März 2020 die Frage beantwortet, ob Pfandbriefbanken Immobilienbeleihungen auf der Grundlage von Wertermittlungen bzw. Gutachten auch ohne Innen- und / oder Außenbesichtigung in Deckung nehmen dürfen.

Hiernach gilt:

Ist aufgrund bestehender Reisebeschränkungen sowie der Vorgaben zur Einschränkung persönlicher Kontakte eine Außen- und / oder Innenbesichtigung nicht möglich, wird die BaFin unter bestimmten Voraussetzungen es vorübergehend nicht beanstanden, wenn Pfandbriefbanken Indeckungnahmen auf der Grundlage von Wertermittlungen nach BelWertV auch ohne vorherige Besichtigung des Beleihungsobjekts vornehmen.

Eine der Voraussetzungen ist, dass der Wertermittler den Objektzustand ausreichend genau beurteilen und ggf. Differenzen z.B. zwischen den Planunterlagen und der Örtlichkeit feststellen kann.

Des Weiteren sind je nach Fallgestaltung Abschläge von mindestens 10, 15 oder 20 Prozent am Ergebnis der Beleihungswertermittlung anzubringen.

Die fehlende Besichtigung ist nach Wegfall der genannten Einschränkungen unverzüglich nachzuholen.

Sprengnetter empfiehlt deshalb, für alle Dienstleistungsaufträge (also auch für Gutachtenaufträge) ausschließlich Außenbesichtigungen durchzuführen. In Verbindung mit den sonstigen Objektunterlagen kann der Wertermittler/Gutachter auf der Grundlage des Außenbesichtigungsprotokolls den Objektzustand ausreichend genau beurteilen. Die fehlende Innenbesichtigung kann dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

BaFin-Antwort vom 20.03.2020: Pfandbrief: Indeckungnahme von Immobilienbeleihungen auf der Grundlage von Gutachten/Wertermittlungen ohne Innen- und/oder Außenbesichtigung?