Neues Sachverständigenrecht
Am 16. September 2015 hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur „Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG“ beschlossen und so eine Novellierung der die gerichtlichen Sachverständigen betreffenden Regelungen auf den Weg gebracht. Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung lässt indes – wie schon der vorangegangene Referentenentwurf des BMJV vom 29. Mai 2015 – die seit Jahren wirklich dringend notwendigen sachlichen Verbesserungen des Sachverständigenrechts vermissen. Die in der Begründung zu diesemGesetzesentwurf reklamierten Ziele der Erhöhung der Akzeptanz von gerichtlichen Gutachten und der Beschleunigung von Gerichtsverfahren können mit diesem Gesetzesentwurf gewiss nicht erreicht werden.