SprengnetterONE - Release Notes 3-2020 und 4-2020

Am 20. März 2020 wurde das SprengnetterONE-Programmrelease 4/2020 ausgerollt. Dieses enthält zahlreiche Funktionserweiterungen und neue Konfigurationsmöglichkeiten sowie Fehlerbehebungen. Die Highlights: Konfigurationsmöglichkeit für PLZ-bezogene Sicherheitsabschläge, relative Gebäudestandards für Anbauten und optimierter Besichtigungsabgleich. Hier erfahren Sie mehr zu diesen und den vielen anderen Produktverbesserungen des aktuellen Programmrelease 4/2020. Der ausführlichen Releasenote (PDF) können Sie u.a. entnehmen, welchen Nutzerrollen die Neuerungen zur Verfügung stehen.

Konfigurationsmöglichkeit für PLZ-bezogene Sicherheitsabschläge

Auch wenn sich die Preisdynamik bei Wohnimmobilien in den Städten im Jahr 2019 abschwächte, geht die Bundesbank nach wie vor von markanten Preisübertreibungen auf den städtischen Wohnungsmärkten aus. Es kann deshalb geboten sein, die Sicherheitsabschläge für das Vergleichswertverfahren und ggf. auch für das Sachwertverfahren in einigen Städten anzuheben.

Bislang konnte pro Mandant deutschlandweit ein Sicherheitsabschlag für das Vergleichswertverfahren und einer für das Sachwertverfahren konfiguriert werden. Standardmäßig sind jeweils 10 % im System hinterlegt. In T2C-X konnte der Sicherheitsabschlag dann vom Anwender individuell angepasst werden.

Nun können pro Mandant für bestimmte Postleitzahlen jeweils eigene Sicherheitsabschläge für das Vergleichswertverfahren und das Sachwertverfahren konfiguriert werden.

 

 

Relative Gebäudestandards für Anbauten

In T2C und T2C-X können bei Sachwertobjekten durch „Hinzuziehen“ beliebig viele Anbauten differenziert in der Wertermittlung berücksichtigt werden. Für jeden Anbau ist dann eine eigene Gebäudebeschreibung erforderlich, die bislang bzgl. der möglichen Eingaben der Gebäudebeschreibung des Hauptgebäudes entsprach. Es gab demnach verschiedene Möglichkeiten den Gebäudestandard zu bestimmen bzw. einzugeben. Dabei hat insbesondere die sog. „Indikatorenmethode“ in Praxis bei der Bestimmung des Gebäudestandards des Anbaus Probleme bereitet. Oft ließen sich einzelne Indikatoren auf den Anbau nicht sinnvoll anwenden.

Wenn Sie nun den Gebäudestandard des Hauptgebäudes mittels Indikatoren bestimmen, dann können Sie beim Anbau nur noch angeben, ob der Gebäudestandard des Anbaus dem des Hauptgebäude entspricht bzw. besser oder schlechter ist. Der vom System dann vorgeschlagene Gebäudestandard des Anbaus kann vom Anwender in der Wertermittlung dann noch individuell abgeändert werden.

Optimierter Besichtigungsabgleich

Sie können in T2C und T2C-X das Objektbesichtigungsprotokoll automatisch mit der Objektbeschreibung der Wertermittlung bzw. des Gutachtens abgleichen. Dies war bislang jedoch nur dann möglich, wenn Sie die Besichtigung aus der Wertermittlung heraus beauftragt haben, mit der auch das Besichtigungsergebnis abgeglichen werden soll. Oder den Besichtigungsauftrag aus SprengnetterONE losgelöst von einer Wertermittlung erteilt haben.

Nun können Sie alle Besichtigungsprotokolle zum gleichen Objekt mit jeder Wertermittlung / Gutachten abgleichen; unabhängig davon, wie der Auftrag erteilt wurde. Somit können z.B. Besichtigungen, die aus einer frühen Wertindikation heraus beauftragt wurden später einer Wertermittlung oder einem Gutachten zugeordnet und mit dessen Objektdaten abgeglichen werden.