Bauen Sie Bewertungskompetenz auf und erfüllen Sie nebenbei Ihre Weiterbildungspflicht als Immobilienmakler oder Verwalter im vollen Umfang!
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Immobilienmakler und Verwalter haben die Verpflichtung, sich stets weiterzubilden. Geleistet werden müssen mindestens 20 Stunden in drei Jahren.
Der Weiterbildungszeitraum umfasst immer das Kalenderjahr. Der erste umfasst den 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020. Im Jahr 2021 könnten somit erstmals Nachweise gegenüber der Gewerbebehörde fällig werden (§ 15b MaBV / §34c GewO).
Nutzen Sie das Angebot unseres Kooperationspartners, um sich fachlich weiterzubilden und gleichzeitig alle Nachweise für die Weiterbildungspflicht zu sammeln.
Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück und beraten Sie gerne zu Ihrer Kaufpreisaufteilung!
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