CRR III – „Property Value”: Ein neuer Wertbegriff für Bewertungen zum Zwecke der Eigenkapitalprivilegierung

Am 1. Januar 2025 ist die überarbeitete Capital Requirements Regulation (CRR III) in Kraft getreten, die im Rahmen der finalen Umsetzung der Basel-III-Regeln neue Eigenmittelanforderungen für Kreditinstitute festlegt. Eine zentrale Neuerung betrifft die Bewertung von Immobiliensicherheiten für die Zwecke der Eigenkapitalprivilegierung: Neben den bisher etablierten Begriffen „Marktwert” und „Beleihungswert” wurde mit dem „Immobilienwert” (Property Value) […]