News

Hier finden Sie Marktinformationen, Rechtliches & Urteile sowie die Unternehmensnews von Sprengnetter.

Immobilienmakler & Sachverständige, Rechtliches & Urteile

Weiterbildungspflicht statt Sachkundenachweis: Bundestag reglementiert Berufszugang für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Rund zwei Jahre nach dem ersten Gesetzentwurf hat der Deutsche Bundestag am 22. Juni 2017 das "Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter" beschlossen. Es bringt beiden Berufsgruppen einschneidende Änderungen für die Aufnahme und weitere Ausübung ihrer immobilienwirtschaftlichen Tätigkeit.

Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen dann regelmäßige Schulungen nachweisen - der Gesetzgeber schreibt 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren vor. Die Fortbildungspflicht soll sicherstellen, dass beide Berufsgruppen über die erforderliche Sachkenntnis verfügen und ihr Fachwissen aktuell halten. Unter dem Begriff "Wohnimmobilienverwalter" fasst das Gesetz dabei die Berufsgruppen WEG-Verwalter und Mietverwalter von Wohnraum zusammen. Ursprünglich war im Gesetzentwurf noch ein Sachkundenachweis geplant.

Auch die bisher geplante "Alte-Hasen-Regelung" entfällt - selbst jahrzehntelange Berufserfahrung entbindet damit nicht von der Pflicht regelmäßiger Weiterbildung. Verstöße gegen die Fortbildungspflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Einzelheiten werden durch eine noch zu erlassende Rechtsverordnung geregelt.

Für die Gruppe der Wohnimmobilienverwalter wird in § 34c Gewerbeordnung zusätzlich eine Zulassungspflicht eingeführt. Für Immobilienmakler besteht diese bereits. Die Verpflichtung umfasst den Nachweis der Zuverlässigkeit, geordneter Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Bisher mussten Verwalter ihre Tätigkeit lediglich anzeigen.

"Wir beurteilen das Gesetz ambivalent. Einerseits hätte eine anspruchsvoll ausgestaltete, aber einmalige Sachkundeprüfung als Berufszulassung die Qualität der Dienstleistungen von Immobilienmaklern und Verwaltern weiter verbessern können", sagt Dr. Sebastian Schmitt, Leiter Geschäftsbereich Immobilienwirtschaft bei Sprengnetter. "Andererseits trägt die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung besser zur kontinuierlichen Vermittlung von aktuellem Fachwissen bei. Als langjähriger Anbieter von qualitativ hochwertigen Schulungen und Zertifizierungen für die Immobilienwirtschaft wird Sprengnetter hier seinen Beitrag leisten. Passende Schulungsangebote haben wir bereits im Programm oder werden von uns entsprechend der gesetzlichen Anforderungen vorbereitet."

Das Gesetz muss zunächst noch vom Bundesrat gebilligt werden, dessen letzte Sitzung vor der Sommerpause am 7. Juli 2017 stattfindet. Mit Änderungswünschen der Länderkammer ist nach bisherigem Stand jedoch nicht zu rechnen. Das Gesetz tritt neun Monate nach Verkündung im Bundesgesetzesblatt - voraussichtlich Mitte 2018 - in Kraft. Wohnimmobilienverwalter haben danach weitere sechs Monate Zeit, um die nötige Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung zu beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/764/76493.html

Quelle: BT-Drucksache 18/12831