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Hier finden Sie Marktinformationen, Rechtliches & Urteile sowie die Unternehmensnews von Sprengnetter.

Immobilienmakler & Sachverständige, Kreditwirtschaft, Unternehmensnews

ImmoWert2Go 3.0 - Das neue "Shazam" für Immobilien

Was "Shazam" für Musik ist, ist ImmoWert2Go für Immobilien. Sie hören ein Musikstück im Radio und fragen sich, wie das Stück heißt und wer der Interpret ist. Kein Problem: Die mobile App "Shazam" beantwortet Ihnen die Frage per Klick. Genauso einfach können Sie mit ImmoWert2Go Immobilien bewerten. Ab der Version 3.0 stellt Ihnen ImmoWertGo auf Wunsch zu der bewerteten Immobilie auch einen 10-seitigen ImmoWertReport zur Verfügung.

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Sprengnetter-Marktdatenupdate Q3/2019: Bis zu 13 Prozent Änderungen gegenüber Vorquartal

Update zum 1. Oktober 2019: Die Sprengnetter-Marktdaten für die Bewertung von Wohn- und Standard-Gewerbeimmobilien in Deutschland haben sich im 3. Quartal 2019 gegenüber dem Vorquartal in rd. 75 Prozent der Regionen von Deutschland geändert. In einigen Regionen betragen die Änderung bis zu 13 Prozent.

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Preise für Wohnimmobilien im 2. Quartal 2019: +5,2 % gegenüber dem 2. Quartal 2018

Ein- und Zweifamilienhäuser in den sieben größten Metropolen um 10 % teurer als im Vorjahr.

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Baupreise für Wohngebäude im August 2019: +4,1% gegenüber August 2018

Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland steigen weiter stark: Im August 2019 lagen sie um 4,1% höher als im Vorjahresmonat. Im Mai 2019 hatte der Preisanstieg im Jahresvergleich bei 4,7% gelegen. Im Vergleich zum Mai 2019 erhöhten sich die Preise im August 2019 um 0,7%.

Kreditwirtschaft, Marktinformationen

Spitzen-Finanzierer des privaten Wohnungsbaus

227,4 Milliarden Euro wurden 2018 zur privaten Wohnungsbaufinanzierung ausgezahlt – fast 19 Milliarden Euro mehr als 2017. Darauf und wie die Verteilung der Marktanteile ist wies jetzt der Verband der Privaten Bausparkassen hin.

Immobilienmakler & Sachverständige, Rechtliches & Urteile

BVerfG hält Mietpreisbremse nicht für verfassungswidrig

Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte „Mietpreisbremse“) sind dem BVerfG zufolge nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen demnach nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz. Dies hat das BVerfG mit seinem Beschluss vom 18. Juli 2019 (1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18) entschieden und eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Bestimmungen einstimmig nicht zur Entscheidung angenommen. Zudem hat die Kammer zwei die Mietpreisbremse betreffende Vorlagen im Verfahren der konkreten Normenkontrolle einstimmig als unzulässig verworfen, weil das vorlegende Gericht sie nicht hinreichend begründet habe.

 

Immobilienmakler & Sachverständige, Rechtliches & Urteile

Koalitionsausschuss einigt sich auf Verschärfung der Mietpreisbremse

Die große Koalition plant eine Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse bis zum Jahr 2025. Zusätzlich soll der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete verlängert und die Maklerkosten bei Immobilienkäufen auf den Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden.

Immobilienmakler & Sachverständige, Kreditwirtschaft, Zertifizierung, Unternehmensnews

Erfolgreiche Reakkreditierung der Sprengnetter Zertifizierung GmbH

Im Juni 2019 hat die DAkkS der Sprengnetter Zertifizierung GmbH erneut die Akkreditierung für die Zertifizierung von Sachverständigen für Markt- und Beleihungswertermittlung erteilt. Sprengnetter setzt damit weiterhin auf die akkreditierte Zertifizierung

Kreditwirtschaft, Marktinformationen

Makro-Aufsicht warnt vor Überhitzung des europäischen Immobilienmarkts

In seinem aktuellen Jahresbericht stellt der Europäische Ausschuss für Systemrisiken ESRB fest, dass in vielen EU-Ländern die positive Entwicklung der Wohnimmobilienpreise mit Anzeichen einer Überbewertung einhergeht, die den Banken und anderen in der Immobilienfinanzierung eingebundenen Finanzintermediären Verluste bescheren könnte, sollte es am Immobilienmarkt zu einem deutlichen Abschwung kommen.

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Bauaufsichtsbehörde kann Maßnahmen zum Brandschutz im Bestand mit sofortiger Wirkung einfordern

Zum Schutz der Bewohner eines Dachgeschosses, das über keinen ersten Rettungsweg verfügt, darf die Bauaufsichtsbehörde mit sofortiger Wirkung von den Eigentümern des Gebäudes den Einbau einer Rauchabzugseinrichtung im Treppenraum und einer Bodendichtung an der Wohnungseingangstür fordern. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz mit Beschluss vom 15.07.2019 (AZ: 3 L 602/19.MZ).