Die neue Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung, die am 1. Mai 2018 in Kraft getreten ist, konkretisiert die Anforderungen, die die Wohnimmobilienkreditrichtlinie beziehungsweise deren Umsetzung in deutsches Recht an die Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen stellt. Unter anderem gibt es Klarstellungen und Konkretisierungen zur Berücksichtigung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie von Immobilienvermögen. Sprengnetter stellt hierfür die erforderlichen Instrumente zur Verfügung.