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Immobilienmakler & Sachverständige, Zertifizierung, Rechtliches & Urteile

Novelliertes JVEG tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

Am 29.12.2020 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG 2021) im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, im Zuge dessen auch das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) novelliert wird. Vom Gericht beauftragte Sachverständige erhalten demnach ab 2021 mehr Geld.

Die Honorare von Sachverständigen nach dem JVEG sind zuletzt zum 1. August 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden, wobei hier die Ergebnisse einer Marktanalyse aus dem Jahr 2009 zugrunde lag. Seitdem haben sich die Vergütungen, die Sachverständige auf dem freien Markt erzielen, zum Teil deutlich von den Honorarsätzen des JVEG entfernt. Um die vergütungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu erzielen, dass den Gerichten und Staatsanwaltschaften weiterhin qualifizierte Sachverständige in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, hat der Gesetzgeber erkannt, dass die gesetzliche Vergütung angepasst werden muss. Diese soll nun an die marktüblichen Honorare angepasst und zudem einzelne strukturelle Änderungen im Vergütungsrecht vorgenommen werden.

Auf der Grundlage der Ergebnisse einer neuen Marktanalyse aus dem Jahr 2018, bei der ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beteiligt wurden, werden die Honorarsätze des JVEG nunmehr an diejenigen Vergütungen angepasst, die von Sachverständigen auf dem freien Markt erzielt werden. Der bisherige Abschlag in Höhe von 10 Prozent („Justizrabatt“) sollte zwar entfallen, wurde im letzten Moment aber doch noch auf Druck des Bundesrates mit 5 € beibehalten. Zugleich wird die Liste der praxisrelevanten Sachgebiete nach der Anlage 1 zum JVEG aktualisiert.

Die wesentlichen Änderungen in Kürze:

  • Sachverständige für die Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien werden ab dem 01.01.2021 115 €/h erhalten (statt bislang 90 €/h).
  • Sachverständige für Mieten und Pachten werden ebenfalls 115 €/h (statt bislang 110 €/h) erhalten.
  • Die Kilometerpauschale wird für Sachverständige von 0,30 €/km auf 0,42 €/km, für (sachverständige) Zeugen von 0,25 €/km auf 0,35 €/km angehoben.
  • Künftig ist es möglich, einen Vorschuss auf die Vergütung schon dann bewilligt zu bekommen, wenn die zu erwartende Vergütung für bereits erbrachte Teilleistungen einen Betrag von 1.000 Euro übersteigt (bislang lag die Grenze bei 2.000 €).
  • Post- und Telekommunikationsdienstleistungen können künftig auch pauschal mit 20% der Honorarsumme (maximal jedoch 15 €) abgerechnet werden.
  • (Sachverständige) Zeugen bekommen je nach Verdienstausfall 4,00 bis 25,00 € (statt bislang 3,50 bis 21,00 €/h) entschädigt.

 

Weitere Informationen zur Novellierung des JVEG gibt es bei der digitalen Innovationstagung (ITM), dem digitalen Jahreskongress Immobilienbewertung (JIB) sowie in dem Online-Seminar "Das neue JVEG: Sachverständigen-Update – das müssen Sie als Sachverständiger wissen!".