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Koalitionsausschuss einigt sich auf Verschärfung der Mietpreisbremse

Die große Koalition plant eine Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse bis zum Jahr 2025. Zusätzlich soll der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete verlängert und die Maklerkosten bei Immobilienkäufen auf den Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden.

Beim Koalitionsausschuss am 18. August 2019 haben sich Union und SPD darauf verständigt, dass die Mietpreisbremse bis 2025 verlängert werden soll. Demnach können die Landesregierungen über 2020 hinaus durch Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmen, für die die Mietpreisbremse gilt. In solchen Gebieten darf die Miete bei Wiedervermietung von Bestandwohnungen maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Auch zu viel gezahlte Miete soll der Mieter über einen längeren Zeitraum als bislang zurückfordern dürfen. Statt dem Zeitpunkt, an dem der Mieter die zu hohe Miete rügt, soll der Zeitraum rückwirkend 30 Monate betragen.

Die Koalition möchte darüber hinaus den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre ausweiten, was zu geringeren Vergleichsmieten führen soll.

Ein weiterer Beschluss betrifft die Maklerkosten bei Immobilienverkäufen. Der Beschluss der Koalition sieht vor, dass beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses die nicht dem Makler beauftragende Partei maximal die Hälfte der Maklerprovision bezahlen müsse und auch erst dann, wenn die den Makler beauftragende Partei nachgewiesen hat, ihren Teil der Maklerprovision gezahlt zu haben.

 

SD