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Hessen reduziert die Anzahl der Gutachterausschüsse um 60 Prozent

Hessen hat die Gutachterausschüsse (GAA) für Immobilienwerte neu aufgestellt. Die bislang 44 GAA in Hessen wurden im Rahmen einer Reform zum 1. Dezember 2018 auf 18 reduziert.

Die strukturelle Änderung der GAA beruht auf der neuen Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV), die das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) erlassen hat. Sie wird vom Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) als Aufsichtsbehörde umgesetzt. Gemäß der BauGB-AV wurde dadurch die bisherige Hessische Verordnung zur Durchführung des BauGB (DVO_BauGB) vom 17. April 2007 aufgehoben. Die neue Vorschrift ist am 1. Dezember 2018 in Kraft getreten.

In Hessen existierten bislang 44 GAA für die Landkreise, die kreisfreien Städte und einige kreisangehörige Städte. Für 33 der GAA waren deren Geschäftsstellen bei einem der sieben Ämter für Bodenmanagement (ÄfB) eingerichtet, während für die verbleibenden elf GAA die Geschäftsstelle jeweils innerhalb einer Stadtverwaltung integriert war.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Ausführungsverordnung wurden die nach bisherigem Recht für die Bereiche der Landkreise sowie der kreisangehörigen Städte Bad Hersfeld, Bensheim, Dietzenbach, Eschwege, Heppenheim (Bergstraße), Korbach, Lampertheim, Limburg a. d. Lahn, Neu-Isenburg, Taunusstein, Viernheim und Wetzlar jeweils gebildeten GAA aufgelöst. Diese wurden zu sieben neuen GAA zusammengefasst, deren Geschäftsstellen bei den sieben ÄfB verbleiben. Die nach bisherigem Recht bestellten Mitglieder wurden bis zum Ablauf der Dauer ihrer Bestellung diesen neuen GAA zugeordnet.

Quelle: Pressemitteilung der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

 

Jochem Kierig