Der Ausschuss sieht die Risiken für die Finanzstabilität nicht im Neugeschäft mit Wohnimmobilienkrediten sondern im Bestand an solchen Krediten. Er begründet das in seinem Bericht wie folgt: „Aufgrund der starken Preisanstiege sowie der Überbewertungen in städtischen Gebieten besteht die Gefahr, dass Banken die Werthaltigkeit der als Kreditsicherheit hinterlegten Immobilien überschätzen. Sollte unerwartet die Konjunktur stark einbrechen, könnten die Ausfälle von Wohnimmobilienkrediten aufgrund von Einkommensrückgängen bei Kreditnehmern ansteigen. Auch würden sich bei fallenden Immobilienpreisen die Verlustquoten bei Kreditausfall erhöhen. Die Ergebnisse eines auf Wohnimmobilienkredite beschränkten Stresstests der Bundesbank deuten darauf hin, dass es in einem adversen makroökonomischen Szenario in weiten Teilen des deutschen Bankensystems zu bedeutsamen Verlusten kommen würde. Die Verluste entstünden nicht nur aus kürzlich vergebenen Krediten, sondern auch aus älteren Kreditjahrgängen. Das heißt, Verlustrisiken im Kreditbestand wurden durch die steigenden Bewertungen der Kreditsicherheiten zwar verringert, nicht aber beseitigt. Risiken aus den Wohnimmobilien-Kreditbeständen der Banken tragen damit insgesamt zur derzeitigen zyklischen Verwundbarkeit des deutschen Bankensystems bei.“
Am Markt für Gewerbeimmobilien zeigen sich nach Ansicht des Ausschusses hingegen keine akuten Stabilitätsrisiken.
Weiterhin reklamiert der Ausschuss, dass die für die Früherkennung systemischer Risiken notwendigen Daten für Wohnimmobilienfinanzierungen und deren Kreditvergabestandards in Deutschland bislang nicht oder in nicht hinreichender Qualität verfügbar sind. Um die bestehenden Datenlücken für mikroprudenzielle Zwecke kurzfristig zu reduzieren, werden im zweiten Quartal 2019 BaFin und Bundesbank eine Sonderumfrage zu Immobilienfinanzierungen durchführen.
Da trotz steigender Preise die Stabilitätsrisiken aus dem Neugeschäft mit Wohnimmobilienfinanzierungen bislang begrenzt sind, sieht der Ausschuss die Voraussetzungen für eine Aktivierung der kreditnehmerbezogenen makroprudenziellen Instrumente als nicht gegeben an. Es ist demnach nicht davon auszugehen, dass die BaFin in absehbarer Zeit für die Vergabe von Neukrediten für Wohnimmobilien eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Marktwert der Immobilie (Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation) festlegt oder einen Zeitraum vorgibt, innerhalb dessen ein bestimmter Bruchteil des Darlehens getilgt werden muss (Armortisationsanforderung). Zu den diesbezüglichen Kompetenzen der Bafin siehe News vom 27. Mai 2017.