Im Dezember 2017 hatte das BMJV die INTERVAL GmbH mit einer Marktanalyse zum JVEG beauftragt. Ziel der Marktanalyse sollte es u.a. sein, für jedes Sach- bzw. Untersachgebiet aktuelle Marktpreise und Abrechnungspraktiken gegenüber Endkunden aus der freien Wirtschaft zu ermitteln. Auch der Umgang mit Nebenkosten sollte in die Analyse einbezogen werden. Die ermittelten Daten sollen der Überprüfung der zuletzt 2013 im JVEG aktualisierten Honorare und Regelungen dienen.
Die Onlinebefragung wurde zwischen Ende April und Mitte Juni 2018 durchgeführt. Insgesamt haben sich 4.084 Sachverständige an der Onlinebefragung beteiligt, damit wurde eine Rücklaufquote von rund 31 % erreicht, was in etwa der Rücklaufquote aus der letzten Marktanalyse aus dem Jahr 2009 entspricht. Da Sachverständige – je nach vorheriger Zuordnung durch die Verbände – teils auch zu mehreren Sachgebieten Angaben machen konnten und viele dies auch taten, wurden insgesamt 6.513 Angaben zu verschiedenen Sachgebieten erhoben.
Im Rahmen der Marktanalyse wurden marktübliche Abrechnungspraktiken sowie Preise für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Jahr 2017 erfragt und ausgewertet.
Mittlerer Stundensatz je Sachgebiet und Differenz zum aktuellen JVEG (Auszug)
Sachgebiet | Stundensatz | Differenz zum JVEG | Stichproben-umfang |
Vermessungstechnik | 85 € | 31 % | 26 |
Vermessungs- und Katasterwesen im Übrigen | 105 € | 0 | 94 |
Bauschäden | 110 € | 29 % | 1.188 |
Bewertung von Immobilien | 120 € | 33 % | 465 |
Mieten und Pachten | 120 € | 9 % | 166 |
Unternehmensbewertung | 142 € | 23 % | 110 |
Neben üblichen Stundensätzen wurden zudem noch einige weitere interessante Merkmale über die teilnehmenden Sachverständigen abgefragt und ausgewertet. Die folgenden beiden Auszüge aus dem Abschlussbericht geben tabellarisch die Ergebnisse für die Sachgebiete 8 und 28 wieder:
Die zentralen Ergebnisse (Zusammenfassung) sowie der komplette Abschlussbericht können auf der Internetseite des BMJV heruntergeladen werden.
Fazit
Es bleibt abzuwarten, inwiefern (nur Vergütungssätze oder auch weitere Regelungen) und wann das JVEG novelliert wird. Von der letzten Vergütungsevaluation in Auftrag des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2009 bis zur letztendlichen damaligen Novellierung des JVEG hatte es immerhin fast vier Jahre gebraucht.
Quelle: Abschlussbericht: „Marktanalyse zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen/Dolmetschern und Übersetzerinnen/Übersetzern“ vom 30.01.2019
Sebastian Drießen