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BImA veröffentlicht neue Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft (LandR 19)

Die neuen Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft (LandR 19) vom 3. Mai 2019 sind am 4. Juni im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie treten an die Stelle der bisherigen LandR von 1978.

Die Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft sind bei der Wert- und Entschädigungsermittlung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Betrieben anzuwenden, die vom Bund zu erwerben und zu veräußern sind.

Die LandR 19 konkretisiert die Grundsätze über die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken, Rechten an Grundstücken sowie die Ermittlung der Entschädigung für andere Vermögensnachteile für besondere Fälle. Daher können auch diese Richtlinien für die Praxis von Bedeutung sein.

So ist eine Entschädigung für den Rechtsverlust und andere Vermögensnachteile zu ermitteln, die sich nach den Grundsätzen des Enteignungsrechts als unmittelbare und erzwungene Folgen der Beeinträchtigung einer Rechtsposition ergeben. Diese müssen wegen der unterschiedlichen Rechtspositionen der Betroffenen (Eigentümer und Pächter) getrennt ermittelt und entschädigt werden. Eine gegenseitige Anrechnung oder Verrechnung zwischen Eigentümerentschädigung und Pächterentschädigung ist nicht zulässig.

Die LandR 19 ist wie folgt gegliedert:

  1. Vorbemerkungen
  2. Ermittlung der Entschädigungen für die Eigentümer
  3. Ermittlung der ENtschädigungen für die Pächter
  4. Entschädigung bei Dauerkulturen
  5. Sonstige Entschädigungen

 

Zudem enthält die LandR 19 folgende Anlagen:

  • Inhalt eines Gutachtens zur Verkehrswertermittlung
  • Auszüge aus Gesetzen und Verordnungen
  • Ermittlung der Entschädigung bei An- und Durchschneidungen und für Umwege
  • Tabelle zur Ermittlung der Entschädigung für Erwerbsverlust

 

In der nächsten Ausgabe der "immobilien & bewerten" erscheint ein Fachbeitrag, der sich mit der LandR 19 kritisch auseinandersetzt.

Die neue LandR 19 können Sie hier herunterladen.

 

SD