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Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,88 %

Mit dem Beginn des 1. Januar 2019 beträgt der Basiszinssatz nach Angaben der Deutschen Bundesbank weiterhin -0,88 %. Damit bleibt der Basiszinssatz weiterhin auf seinem historischen Tiefstand.

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. 

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 18. Dezember 2018 beträgt 0,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2018 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2018 hat ebenfalls 0,00 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2019 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,88 % (zuvor -0,88 %).

Der neue Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 20. Dezember 2018 bekannt gegeben.

Quelle: Pressenotiz vom 18.12.2018 der Deutschen Bundesbank

 

Anwendungsbeispiel

Die Mietpartei zahlt die Miete für den Juli 2017 nicht. Somit befindet sie sich ab dem 3. Werktag des Monats (05.07.2017) mit der Miete (z.B. 500 €) in Verzug. Wartet der Vermieter bis zum 01.10.2017 auf die Miete, stehen ihm für diese Zeit 5,02 € an Verzugszinsen zu.

Der Anspruch berechnet sich wie folgt: 4,12 % Jahreszins (5 % + aktueller Basiszinssatz) aus der geschuldeten Miete für Juli 2017 in Höhe von 500 € sind 20,60 €.

Zur Berechnung des Tageszinses ist der Jahreszins von 20,60 € durch 365 Tage zu teilen, so dass sich ein Tageszins von 0,06 € ergibt.

Die Verzugstage und -zinsen werden wie folgt berechnet:

27 Tage für Monat Juli 2017
+ 31 Tage für Monat August 2017
+ 30 Tage für September März 2017
+ 1 Tag für Monat Oktober 2017

= 89 Tage mal Tageszins von 0,06 €

= 5,02 € Verzugszinsen.

 

Sebastian Driessen