Im Juni 2019 hat die DAkkS der Sprengnetter Zertifizierung GmbH erneut die Akkreditierung für die Zertifizierung von Sachverständigen für Markt- und Beleihungswertermittlung erteilt. Sprengnetter setzt damit weiterhin auf die akkreditierte Zertifizierung
Seit 1999 zertifiziert Sprengnetter Zert Sachverständige für Immobilienbewertung nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024. Sprengnetter Zert bestätigt den Sachverständigen damit, dass diese über die erforderlichen Kompetenzen und Erfahrungen verfügen.
Um Sachverständige zertifizieren zu dürfen, muss Sprengnetter Zert die hohen Anforderungen der internationalen Norm erfüllen. Dies wird wiederum durch eine unabhängige Stelle, der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), geprüft und überwacht. Die DAkkS untersteht als beliehene Stelle der Aufsicht des Bundes und ist alleiniger Dienstleister für die Akkreditierung in Deutschland. Grundlage für die Akkreditierung ist das Akkreditierungsstellengesetz.
Zur Verlängerung der Akkreditierung musste sich Sprengnetter Zert im Juni 2019 einer umfangreichen Begutachtung durch die DAkkS unterziehen.
Mit einer solchen Begutachtung soll festgestellt werden, ob die Zertifizierungsstelle die Anforderungen der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 erfüllt.
Es wurden zwei Begutachter von der Akkreditierungsstelle entsandt, die die Überprüfungen in der Zertifizierungsstelle vor Ort vornahmen. Es fand u.a. eine Überprüfung der QM-Dokumentation, der Qualifikation des Personals, des Prüfungsfragenkatalogs, der Prüfungsbeurteilungen sowie aller Abläufe und Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Sachverständigen anfallen, statt. Ebenfalls begutachtet wurde auch die kürzlich stattgefundene Zertifizierungsprüfung. Bei der mündlichen Zertifizierungs- und Rezertifizierungsprüfung war einer der DAkkS-Begutachter mit anwesend.
Das Akkreditierungsverfahren konnte erfolgreich und ohne Beanstandungen abgeschlossen werden. Die DAKKS hat der Sprengnetter Zert bestätigt, dass sie die Anforderungen der
DIN EN ISO/IEC 17024 vollständig erfüllt und ihr erneut die Akkreditierung für die Zertifizierung von Sachverständigen in den Bereichen „Markt- und Beleihungswertermittlung“ erteilt.
Der Sprengnetter Zert wurde erstmals 1999 die Akkreditierung erteilt. Seither finden zur Qualitätssicherung jährlich Überwachungsbegutachtungen durch die Akkreditierungsstelle statt. Alle 5 Jahre erfolgt eine umfangreiche Begutachtung zur Aufrechterhaltung der Akkreditierung. Seit 1999 wurde der Sprengnetter Zert regelmäßig die Akkreditierung erteilt.
Mit der Akkreditierung wird die Qualität der Arbeit der Zertifizierungsstelle durch die unabhängige Akkreditierungsstelle bestätigt. Die Akkreditierungsstelle stellt auch sicher, dass Unparteilichkeit, Objektivität und Transparenz im Zertifizierungsprozess durch die Zertifizierungsstelle eingehalten werden.
Eine erfolgreiche Akkreditierung ist gekennzeichnet durch ein Gütesiegel, dem Akkreditierungssymbol der DAkkS. Das Symbol, zusammen mit der eindeutigen Registrierungsnummer, weist daraufhin, dass die Zertifizierung kompetent unter Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024 erfolgt ist. Nutzer der Dienstleistung „Zertifizierung“ sollten also unbedingt darauf achten, dass ein Zertifikat vorliegt, auf dem das Akkreditierungssymbol der DAkkS angebracht ist.
Immer häufiger müssen zertifizierte Sachverständige ein solches Zertifikat als Nachweis vorlegen:
Beispielsweise achten Gutachterausschüsse bei der Vergabe grundstücksbezogener Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an zertifizierte Sachverständige darauf, dass der jeweilige Antragsteller über die Zertifizierung durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle verfügt (siehe z.B. Gutachterausschussverordnung Rheinland-Pfalz oder Bayern). Gerichte erkennen die Zertifizierung nur an, wenn sie nach dem Standard der DIN EN ISO/IEC 17024 erfolgt ist. Die Gewähr dafür bietet nur die Akkreditierung der jeweiligen Zertifizierungsstelle, die das Zertifikat ausstellt.
Für die Tätigkeit im kreditwirtschaftlichen Bereich ist eine derartige Zertifizierung oftmals zwingende Voraussetzung. Auch hier wird die Zertifizierung als geeigneter Nachweis der Sachkunde und Berufserfahrung nur akzeptiert, wenn diese durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle erfolgt (siehe § 6 BelWertV).
Die Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle ist ein objektiver Beleg für die Qualifikation eines Sachverständigen. Sie erleichtert ihm den Marktzugang und ermöglicht ihm einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Sachverständigen, auch gegenüber solchen, die über keine akkreditierte Zertifizierung verfügen.