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News

31.08.2010

Keine kleineren Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger

Eine Absenkung der Wohnstandards für Hartz-IV-Bezieher ist von der Bundesregierung nicht beabsichtigt. Dies schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.  [mehr...]

30.08.2010

Wohnen und Bauen in Zahlen 2009/2010

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) stellt mit dem vorliegenden Kompendium allen Entscheidungsträgern in der Wohnungspolitik und Interessierten ein umfassendes Nachschlagewerk zur Verfügung.  [mehr...]

26.08.2010

Grundsteuer 2009 bundesdurchschnittlich gestiegen

Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B (für Grundstücke) ist bundesweit mit 401% für das Jahr 2009 um einen Prozentpunkt gegenüber 2008 angestiegen. Das Aufkommen der Grundsteuer B lag bei 10,6 Milliarden Euro und damit 1,3% höher als 2008.  [mehr...]


Berufshaftpflichtversicherung

Ein Versehen ist schnell geschehen


Sicherheit genießen

Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler. Dagegen ist man oft machtlos, aber zum Glück nicht schutzlos. Spezielle Haftpflichtprodukte sorgen dafür, dass eine kleine Unachtsamkeit Sie nicht gleich Ihre gesamte Existenz kostet. Denn per Gesetz sind Sie verpflichtet, Schadenersatz in unbegrenzter Höhe zu zahlen.

Zudem sind Sie als Sachverständige aufgrund von Zertifizierungregeln, Ihrer Sachverständigenordnung oder vertraglicher Vereinbarungen (z.B. mit goValue) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abzuschließen.

Spezielles Deckungskonzept für Sachverständige

Sprengnetter Immobilienbewertung hat die speziellen Risiken des Bewertungssachverständigen analysiert und hierfür gemeinsam mit dem Partner novitas ein maßgeschneidertes Deckungskonzept ausgearbeitet.

Die besonderen Vorteile des Sprengnetter-Konzepts

  • Spezieller Versicherungschutz, der garantiert alle Tätigkeitsfelder des Bewertungssachverständigen umfasst
  • Einbeziehung von Empfehlungen, Anregungen und Beratungen in den Versicherungsschutz
  • 30 Jahre Spätschadenschutz auch bei Kündigung
  • Übernahme der Nachhaftung des Vorversicherers
  • Keine Selbstbeteiligung im Schadenfall
  • Auslandsdeckung
  • Trennung von Vermögensschadenhaftpflicht- und Betriebs-/Bürohaftpflicht
  • Möglichkeit Deckungssummen bis max. € 4 Mio. generell und nach separater Prüfung bis € 10 Mio. zu vereinbaren
  • Projektdeckungslösungen und Deckungserweiterungen sind ausgearbeitet und können bei Bedarf schnell und unkompliziert abgerufen werden
  • Sonderkonditionen für nebenberuflich tätige Sachverständige
  • Sonderkonditionen für Existenzgründer
  • Keine Beschränkung des Deckungskonzepts auf Architekten und Ingenieure
  • Bewertungssachverständige, die gleichzeitig auch als Beratender Ingenieur, Architekt oder Makler tätig sind, erhalten ein individuell ausgearbeitetes Deckungskonzept.