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02.11.2010
JVEG-Regelung außer Kraft getreten
Die besondere Vergütungsregelung für Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist am 1. November 2010 außer Kraft getreten. [mehr...]

92. Ergänzungs- und Aktualisierungslieferung

Produktbild Bände 1 - 4 / 208 Seiten

Preis (brutto): 55,73 EUR
MwSt (7,00%): 3,65 EUR
Preis (netto): 52,08 EUR

Mit dieser 92. Ergänzungs- und Aktualisierungslieferung beginnen wir u.a. mit der erforderlichen Umstellung und Anpassung an die ImmoWertV, die voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft treten wird. Darüber hinaus werden die Marktdaten und Praxishilfen in den Bänden 1 – 4 wieder um wichtige Vorschriften, Daten und Formulare ergänzt bzw. aktualisiert.

Bände 1 und 2: Amtliche Texte

Aktualisiert: BauGB (2.01)

Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurde auch das BauGB geändert. Der Wortlaut "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete" wurde durch "Natura 2000-Gebiete" ersetzt. Die Änderung betrifft § 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie Anlage 2, Nr. 2.6.1. Diese Gesetzesänderung ist am
1. März 2010 in Kraft getreten.
Des Weiteren haben sich durch das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts redaktionelle Änderungen im BauGB ergeben. Betroffen sind § 5 Abs. 4a, § 9 Abs. 6a sowie Nummer 2.6.6 der Anlage 2 des BauGB. Auch diese Änderungen sind am 1. März 2010 in Kraft getreten.

Aktualisiert: Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (2.19.6)

Im Rahmen des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts wurde § 2 Absatz 1 Satz 1 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes geändert. Die Änderung ist am 1. März 2010 in Kraft getreten.

Aktualisiert: Bundesnaturschutzgesetz (2.20.1)

Mit Gesetz vom 29. Juli 2009 wurde das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege neu geregelt. Die Neuregelung ist am 1. März 2010 in Kraft getreten.
Für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestand bis zur Föderalismusreform im Jahre 2006 für den Bund lediglich eine Rahmengesetzgebungskompetenz. Dies hatte zur Folge, dass nur eine begrenzte Einheitlichkeit des Naturschutzrechts in Deutschland gewährleistet werden konnte. Durch die Föderalismusreform ist es dem Bund nunmehr möglich, im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege Vollregelungen zu treffen und somit das in Bund und Ländern bestehende Naturschutzrecht wirksam zu kodifizieren.

Aktualisiert: Solvabilitätsverordnung (2.30.4), Investmentgesetz (2.30.7), Bürgerliches Gesetzbuch (2.41), Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (2.42)

Die v.g. Vorschriften wurden geändert. Der angedruckte Auszug dieser Vorschriften ist von den Änderungen jedoch nicht betroffen. Es ist jedoch die Angabe zum Aktualitätsstand anzupassen.

Aktualisiert: HOAI (2.61)

Am 18. August 2009 ist die neue HOAI i.d.F. vom 11. August 2009 in Kraft getreten. Die Honorierung von Gutachten (§ 33 HOAI alt) und Wertermittlungen (§ 34 HOAI alt) sind nicht mehr in der neuen HOAI geregelt. Bewertungssachverständige können somit seit dem 18. August 2009 ihre Honorare nach Werk- und Dienstvertragsrecht des BGB frei aushandeln. Hierbei kann die alte Fassung der HOAI einen Anhalt bieten. Aus diesem Grund wird in diesem Werk die alte Fassung weiter abgedruckt. Auf dem Deckblatt der abgedruckten Vorschrift wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.

Aktualisiert: Muster-Sachverständigenordnung (2.83)

Am 30. November 2009 hat der Arbeitskreis Sachverständigenwesen beim DIHK die Neufassung der Muster-Sachverständigenordnung beschlossen.
Insbesondere wurde die Muster-SVO an die europäische Dienstleistungsrichtlinie und Berufsanerkennungsrichtlinie durch Übernahme der wichtigsten Bestimmungen des neuen § 36a der Gewerbeordnung angepasst.
Voraussetzung der öffentlichen Bestellung soll nun u.a. sein, dass der Sachverständige "erheblich über dem Durchschnitt" liegende Fachkenntnisse nachweist (vgl. § 3 Abs. 2 Buchst. d). Bisher musste er lediglich "überdurchschnittliche" Fachkenntnisse nachweisen.
Neu ist auch, dass die öffentliche Bestellung nicht mehr erlischt, wenn der Sachverständige seine Niederlassung innerhalb Deutschlands von einem Kammerbezirk in einen anderen verlegt.

Bände 3 und 4: Marktdaten und Formulare

Aktualisiert: Abgekürzte Sterbetafeln (3.06.4)

Im Rahmen der 91. Lieferung wurden die Sterbetafeln und die Leibrentenbarwertfaktoren aktualisiert. Damit die Erläuterungen zur Verwendung der (Abgekürzten) Sterbetafeln nachvollziehbar sind, werden diese nun an die aktuellen Daten angepasst.

Aktualisiert: Erschließungs- und sonstige Beiträge und Abgaben (3.10.10)

Im Lehrbuch werden mit der anstehenden 36. Ergänzungslieferung die bewertungstheoretischen Abhandlungen zu den grundstücksbezogenen Abgaben und deren Einfluss auf den Boden- bzw. Grundstückwert (Kosten ≠ Wert) vertieft abgehandelt und begrifflich auch auf die ImmoWertV abgestellt. Die dort in Kapitel 3, Abschnitt 15 (Der Einfluss des abgabenrechtlichen Zustands auf den Grundstückswert) erläuterten Marktanpassungsfaktoren fA für grundstücksbezogene Abgaben werden nunmehr (erstmals) in diese "Marktdaten und Praxishilfen“ übernommen.

Aktualisiert: Möblierungszuschläge (3.20)

Die in Literatur und Praxis anerkannten Verfahren zur Ermittlung des Möblierungszuschlags nach Sternel und Barthelmess werden aktualisiert und um weitere Verfahren (LG Berlin, Dröge und Schwirley) ergänzt. Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren werden auch anhand eines Ergebnisvergleichs erläutert sowie Tipps für eine Anwendung in der Praxis gegeben.

Aktualisiert: Indizes und Zinssätze (4.02, 4.04, 4.06, 4.09.2, 4.09.3,4.09.4 und 4.10.5)

Es erfolgt eine Aktualisierung der Indizes für Verbraucherpreise und Wohnungsmieten (4.02), der Baupreisindizes für Gebäude und Außenanlagen (4.04), der Preisindizes für Bauland (4.06), der Kapitalzinssätze (4.09.2), der Dynamik- und Differenzzinssätze (4.09.3) und der Zinssätze für Wohnungsbaukredite (4.09.4).

Aktualisiert: Formular zur Bodenwertermittlung (5.07)

Das Formular wurde an die Terminologie der ImmoWertV angepasst. Außerdem wird klargestellt, dass bei der Bodenwertermittlung nicht die Erschließungsbeiträge und Kommunalabgaben selbst, sondern deren Werteinfluss zu berücksichtigen ist.

Aktualisiert und ergänzt: Formulare und Schemata zur Ertrags- und Sachwertermittlung zur Bodenwertermittlung (5.11.1, 5.11.2, 5.12.1, 5.12.2, 5.16.1)

Die bestehenden Formulare und Schemata werden an die neue Terminologie der ImmoWertV angepasst und bzgl. des neu in der ImmoWertV geregelten vereinfachten Ertragswertverfahrens ergänzt. Außerdem wird klargestellt, dass die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale einer merkmalspezifischen Marktanpassung bedürfen.



Produkt-Beziehungen: Bullet ist Update von Immobilienbewertung - Marktdaten und Praxishilfen

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