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News

09.03.2012
Novellierung der Solvabilitätsverordnung
Die Regelungen zum "berücksichtigungsfähigen Beleihungswert" sind in der Solvabilitätsverordnung (SolvV) geändert worden. [mehr...]

05.03.2012
Liegenschaftszinssätze: Abhängigkeit von der Wohnungsgröße
Die Umrechnungskoeffizienten für Liegenschaftszinssätze in Abhängigkeit von der Objektgröße weisen bei Eigentumswohnungen eine von Wohnhäusern abweichende Werteabhängigkeit auf. [mehr...]

01.03.2012
Sprengnetters "kleine Schatztruhe" feiert 25-jähriges Jubiläum!
Die „Marktdaten und Praxishilfen“ wurden zum 100. Mal aktualisiert und ergänzt. Das seit nunmehr 25 erfolgreichen Jahren fortgeführte Standardwerk für die Immobilienbewertung gilt nicht ohne... [mehr...]

27.02.2012
Zur öffentlichen Bestellung zertifizierter Sachverständiger
Die neuen Richtlinien zur Mustersachverständigenordnung des DIHK geben u.a. erstmals Hinweise zur Anerkennung einer Zertifizierung im Rahmen der öffentlichen Bestellung. [mehr...]

04.01.2012
Relativ ist besser als absolut
In der Praxis hat sich erwiesen, dass die Tabellierung nach der relativen RND sinnvoller ist als die nach der absoluten RND. Auf diese Weise ist bspw. nur noch eine einzige Tabelle zur Ermittlung... [mehr...]

02.11.2010
JVEG-Regelung außer Kraft getreten
Die besondere Vergütungsregelung für Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist am 1. November 2010 außer Kraft getreten. [mehr...]

91. Ergänzungs- und Aktualisierungslieferung

Produktbild Bände 1 - 4 / 132 Seiten

Preis (brutto): 36,98 EUR
MwSt (7,00%): 2,42 EUR
Preis (netto): 34,56 EUR

Mit der 91. Ergänzungs- und Aktualisierungslieferung werden die Marktdaten und Praxishilfen in den Bänden 1 - 4 (vormals Ia - III) um wichtige Vorschriften, Daten und Formulare ergänzt bzw. aktualisiert.

Bände 1 und 2: Amtliche Texte

Aktualisiert: Seminarübersicht

Die Seminarübersicht wird kostenfrei bzgl. der Termine für Seminare der Kompetenzmodule S und D sowie für Weiterbildungsseminare aktualisiert. Einen jederzeit aktuellen Seminarkalender finden Sie auch im Internet unter www.sprengnetter.de/seminarkalender.

Aktualisiert: Preisklauselgesetz (2.24)

Das Preisklauselgesetz wurde im Rahmen der Gesetze „zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung“ sowie „zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ geändert. Die Änderungen betreffen die §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1.

Aktualisiert: Beleihungswertermittlungsverordnung (2.30.2)

Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Beleihungswertermittlungsverordnung wurde in § 24 ein neuer Absatz 3a eingefügt. Es wird nun geregelt, in welchen Fällen auf eine Innenbesichtigung des Beleihungsobjekts verzichtet werden kann. Siehe Sprengnetter-News vom 23. Oktober 2010.

Aktualisiert: Nachbarrechtsgesetz für Rheinland-Pfalz (2.36)

Die Nachbarrechtsgesetze der Länder beinhalten neben den für Wertermittlungen bedeutsamen Regelungen zu den Grenzabständen für Pflanzen auch nicht weniger bedeutsame Regelungen zur Duldung von Leitungen und zum Fenster- und Lichtrecht. Die Gesetzessammlung wird diesbezüglich ergänzt und aktualisiert.

Aktualisiert: HOAI (2.61)

Am 18. August 2009 ist die neue HOAI in Kraft getreten. Auf Verträge, die bis zum 17. August geschlossen wurden, ist die bisherige HOAI zwingend anzuwenden ist. Seit dem 18. August sind Bewertungssachverständige jedoch nicht mehr an eine staatliche Gebührenordnung gebunden, da die Honorierung der Wertermittlung nicht mehr in der HOAI geregelt ist. Bewertungssachverständige können somit ab sofort ihre Honorare frei aushandeln.
Da die alten Regelungen noch auf Verträge, die nach altem Recht geschlossen wurden, anzuwenden sind und viele Sachverständige sich bei ihren neuen Verträgen an das bewährte Recht anlehnen, haben wir uns entschieden, vorläufig die außer Kraft getretenen Regelungen in der Gesetzessammlung zu belassen. Was Sie bei der Erstellung Ihrer Honorarrechnungen seit dem 17. August zu beachten haben, beschreibt Kierig J., Die HOAI ist weg – Was nun? immobilien & bewerten 3/2009, S. 100.

Aktualisiert: JVEG (2.62)

Durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung sowie das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften wurde das JVEG mehrfach geändert. Die Änderungen beziehen sich auf die §§ 4 Abs. 6, 13 Abs. 3 sowie 23.

Aktualisiert: Gewerbeordnung (2.82)

Durch das „Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weitere Rechtsvorschriften“ wurde die Gewerbeordnung geändert. Es wurde u.a. ein neuer § 13b „Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen“ sowie § 36a „Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ aufgenommen. Die neuen Regelungen treten am 28. Dezember 2009 in Kraft. Zur Bedeutung dieser neuen Vorschriften für den deutschen Sachverständigen siehe Kierig, J., Zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen bei der öffentlichen Bestellung, immobilien & bewerten 3/2009, S. 101.

Bände 3 und 4: Marktdaten und Formulare

Aktualisiert: Sterbetafeln (3.06.4)

Am 24.09.2009 ist die neue Sterbetafel 2006/2008 erschienen. Demnach ist diese Sterbetafel bei Wertermittlungsstichtagen ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.

Aktualisiert: Leibrentenbarwertfaktoren zur Sterbetafel 2006/2008 (3.09.4/5)

Wir haben basierend auf der neuen Sterbetafel mit Sprengnetter-Rechte neue Leibrentenbarwertfaktoren berechnet, die hiermit ausgeliefert werden.

Aktualisiert: Leibrentenbarwertfaktoren zu den Sterbetafeln 70/72, 86/88, 96/98 und 2001/2003 (3.09.4/6)

Auch das in der Tabelle 6 zur Ermittlung der Leibrentenbarwertfaktoren diverser zurückliegender Sterbetafeln tabellierte fiktive vollendete Alter bezieht sich jetzt auf die aktuelle Sterbetafel 2006/2008.

Aktualisiert: Baupreis- und Baulandindizes (4.04 und 4.06)

Es erfolgt eine Aktualisierung der Baupreisindizes für Gebäude und Außenanlagen (4.04) und der Preisindizes für Bauland (4.06).

Aktualisiert: DEIX – Deutscher Eigentums-Immobilien-Index für Ei-gentumswohnungen (4.05)

Der DEIX des ifs Städtebauinstituts wird um Werte für das Jahr 2008 aktualisiert. Die Preise für Eigentumswohnungen sanken nach Angabe des ifs Städtebauinstituts 2008 im Bundesdurchschnitt um 3,4 %. In Westdeutschland musste pro Eigentumswohnung 3,6 % weniger bezahlt werden als noch 2007. In Ostdeutschland verbilligten sich die Eigentumswohnungen um 1,8 %.

Überarbeitet und erweitert: Interne Dynamikzinssätze e’ für die Erbbaurechtsbewertung und sonstige Rentenrechnungen mit mehrjähri-gen Anpassungsintervallen (4.09.8)

Erbbauzinsen, Mieten und Geldrenten, deren Anpassung aufgrund der individuell vereinbarten Wertsicherungsklausel in mehrjährigen Intervallen erfolgt (z.B. „Anpassung erst bei Änderung des Verbraucherpreisindex um 10 %“ oder „frühestens nach Ablauf von 5 Jahren“), ließen sich mittels Barwertformeln bislang nicht exakt kapitalisieren; die ermittelten Barwerte waren regelmäßig zu hoch. Mit den jetzt vorliegenden Werten lässt sich dieses Bewertungsproblem nun sehr einfach im sog. „internen Dynamikzinssatz e’“ der Barwertformeln berücksichtigen. Ein Anwendungsbeispiel macht die Bedeutung dieses Bewertungsproblems klar – erst mit den internen Dynamikzinssätzen wird tatsächlich ein Barwert ermittelt, der einer Überprüfung mittels der Barwertmethode (DCF) standhält.

Neu: Formular zur Auswertung des Erbbaurechtsvertrags (5.61)

Im Auftragsfeld vieler Sachverständiger kommt die Bewertung von Erbbaurechten relativ selten vor. Zudem sind diese in ihrer vertraglichen Ausgestaltung oft sehr unterschiedlich und dementsprechend differenziert zu behandeln. Das neue Formular, dass parallel mit der zur Auslieferung anstehenden Überarbeitung des Lehrbuchs Teil 9, Kapitel 2 (Erbbaurechte) erarbeitet wurde, schützt vor Fehlbewertungen und Haftungsfällen, da es alle wesentlichen Inhalte des Erbbaurechts und der Erbbauzinsvereinbarung mit der für die verschiedenen Bewertungsanlässe (z.B. Veräußerung, Beleihung, Zwangsversteigerung) gebotenen Differenzierung als Bestandteil der Objektbeschreibung erfasst. Es dient somit zunächst der rechtssicheren Identifizierung des Erbbaurechts (bzw. Erbbaugrundstücks) als Bewertungsobjekt. Diese ist bei Erbbaurechten nämlich häufig schwieriger als die eigentliche anschließende Bewertung, für die mit der nächsten Ergänzungslieferung weitere darauf aufbauende und den im Lehrbuch aktualisierten Rechts- und Datengrundlagen angepasste Formulare zur Verfügung gestellt werden.




Produkt-Beziehungen: Bullet ist Update von Immobilienbewertung - Marktdaten und Praxishilfen

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