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Sprengnetter: BauGB 2009 - Kommentar zu den Rechtsgrundlagen der Wertermittlung (§§ 192 - 199)
 

BauGB 2009
ISBN: 978-3-937513-48-5

 
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BauGB 2009

Kommentar zu den Rechtsgrundlagen der Wertermittlung (§§ 192 - 199)


BauGB 2009

Nur wer die Rechtsgrundlagen der deutschen Wertermittlung kennt, kann die darauf aufbauenden Vorschriften der ImmoWertV verstehen! Aus Anlass der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform im Dezember 2008 wurde die Basis des deutschen Wertermittlungsrechts novelliert – die §§ 192 – 199 BauGB. Der Autor, einer der Väter der deutschen Wertermittlungstheorie und des derzeitigen Wertermittlungsrechts, analysiert diese Vorschriften umfassend. Detailliert ergänzt durch den differenzierten Bezug auf vertiefende Literatur sowie die einschlägige Rechtsprechung ist dieser Kommentar für jeden fundiert arbeitenden Bewerter ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Das Werk wendet sich jedoch nicht nur an die in der Immobilienbewertung Tätigen. Es ist auch für Richter, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine hilfreiche Informationsquelle.

Inhalt

  • Motivation des Gesetzgebers für den Erlass dieser Vorschriften
  • ihr Anwendungsbereich
  • das behördliche Gutachterausschusswesen und dessen Aufgaben
  • Erläuterung der gesetzlichen Verkehrswert-/Marktwertdefinition
  • Erläuterung weiterer nationaler sowie internationaler Wertbegriffe
  • Vorschläge zur Weiterentwicklung
Download: Hier erhalten Sie einen ersten Einblick!

Ihre Vorteile

  • Fachwissen aus Expertenhand
  • praxisnahe und verständliche Kommentierung
  • Einführung in die aktuelle Rechtslage

Pressestimmen

Die Zeitschrift „AIZ – Das Immobilienmagazin“ meint: „Das ‚BauGB 2009‘ besticht durch fundierte Kommentierung der einzelnen Bestimmungen. Das Hintergrundwissen, das Dr. Sprengnetter als einer der Väter der deutschen Wertermittlungstheorie und des derzeitigen Wertermittlungsrechts beisteuern kann, rundet diese ausführlichen Informationen ab ...“

Die „Immobilien Zeitung“ meint: „Hans Otto Sprengnetter ... erklärt detailliert die einzelnen Vorschriften des Baugesetzbuchs und macht zusätzlich Vorschläge zur Weiterentwicklung der wertermittlungsrelevanten Paragrafen ...“