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31.07.2013 - Dortmund
WW23 Zusätzliche Einnahmequelle und Akquisemittel - der Energieausweis
25.11.2013 - Sinzig
WW23 Zusätzliche Einnahmequelle und Akquisemittel - der Energieausweis
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Novellierung der Europäischen Gebäuderichtlinie
Richtlinie 2010/31/EU des europäischen Parlaments und des Rates
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Mit der am 8. Juli 2010 in Kraft getretenen Neufassung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, kurz EU-Gebäuderichtlinie, vom 19. Mai 2010, werden die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, ihre Treibhausgasemission durch entsprechende Maßnahmen bis 2020 zu senken. Durch die neue Richtlinie sollen die Energie- und Klimaziele der EU erreicht werden. |
Die Länder müssen die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie bis zum 9. Juli 2012 in nationales Recht umsetzen. Erst dann betreffen die Änderungen den einzelnen Bürger. Zur Umsetzung in nationales Recht wird zuerst das EnEG novelliert werden, das dann wiederum die Bundesregierung ermächtigt die erhöhten Anforderungen z.B. in die Energieeinsparverordnung (EnEV) einzubinden.
Energieausweis
Anders als bisher, soll der Energieausweis potenziellen Kauf- oder Mietinteressenten nicht nur zugänglich gemacht werden, sondern aktiv vorgelegt und bei Vertragsabschluss (mindestens in Kopie) ausgehändigt werden.
In kommerziellen Verkaufs- oder Mietanzeigen ist der Verkäufer/Makler zukünftig dazu verpflichtet, den Energiekennwert des Gebäudes anzugeben, wenn der Energieausweis vorliegt.
Des Weiteren soll der Energieausweis zukünftig zwei Maßnahmenpakete zur Modernisierung von Gebäuden umfassen, wenn wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen möglich sind. Ein Paket soll dann konkrete Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung enthalten, das andere soll Vorschläge für die Modernisierung einzelner Bauteile beschreiben, die unabhängig von einer umfangreichen Sanierung durchgeführt werden können. Zusätzlich zu diesen Empfehlungen können auch Angaben zur Amortisationsdauer in den Paketen ausgewiesen werden. Darüber hinaus sollen Hinweise über die nächsten Schritte zur Umsetzung dieser Maßnahmen gegeben werden.
Weiterhin wird die Aushangpflicht von Energieausweisen schrittweise bis 2015 erweitert. Bisher musste ein Ausweis nur in Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000 m² und einem erheblichen Publikumsverkehr ausgehangen werden. Bis Juli 2012 soll die nationale Rechtsprechung dahin gehend geändert werden, dass die Pflicht auch für Gebäude mit einer Nutzfläche von 500 m² bzw. ab 2015 von 250 m² gilt.
In kommerziellen Verkaufs- oder Mietanzeigen ist der Verkäufer/Makler zukünftig dazu verpflichtet, den Energiekennwert des Gebäudes anzugeben, wenn der Energieausweis vorliegt.
Des Weiteren soll der Energieausweis zukünftig zwei Maßnahmenpakete zur Modernisierung von Gebäuden umfassen, wenn wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen möglich sind. Ein Paket soll dann konkrete Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung enthalten, das andere soll Vorschläge für die Modernisierung einzelner Bauteile beschreiben, die unabhängig von einer umfangreichen Sanierung durchgeführt werden können. Zusätzlich zu diesen Empfehlungen können auch Angaben zur Amortisationsdauer in den Paketen ausgewiesen werden. Darüber hinaus sollen Hinweise über die nächsten Schritte zur Umsetzung dieser Maßnahmen gegeben werden.
Weiterhin wird die Aushangpflicht von Energieausweisen schrittweise bis 2015 erweitert. Bisher musste ein Ausweis nur in Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000 m² und einem erheblichen Publikumsverkehr ausgehangen werden. Bis Juli 2012 soll die nationale Rechtsprechung dahin gehend geändert werden, dass die Pflicht auch für Gebäude mit einer Nutzfläche von 500 m² bzw. ab 2015 von 250 m² gilt.
Niedrigstenergiegebäude
Ab Januar 2021 sollen alle neuen Gebäude in den Mitgliedsstaaten als Niedrigstenergiehäuser errichtet werden. Dabei liegt der Energiebedarf, der zum größten Teil aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden soll, nahe bei Null. Bei behördlich genutzten Gebäuden, die neu errichtet werden, gilt diese Regelung bereits ab Januar 2019.
Kontrollsystem
Ein unabhängiges Kontrollsystem soll in Zukunft sowohl für die Energieausweise als auch für die Inspektionsberichte der Heizungs- und Klimaanlagen eingerichtet werden. Dabei sollen qualifizierte und zugelassene Experten im Rahmen von Stichproben die ausgestellten Ausweise und Berichte kontrollieren.
Die zuvor aufgeführten Neuerungen sind die wesentlichen Änderungen der alten EU-Gebäuderichtlinie. Sie sollen in naher Zukunft von den Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt werden
In der folgenden Powerpoint Präsentation haben wir alle Neuerungen für Sie übersichtlich beschrieben:
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