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23.05.2006 |
Gesetzgebung
Am 01.08.2006 tritt die BelWertV in Kraft
Am 22. Mai 2006 wurde die Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes (Beleihungswertermittlungsverordnung - BelWertV) vom 12. Mai 2006 im Bundesgesetzblatt I Nr. 24 auf Seite 1175 veröffentlicht.
Gemäß § 28 BelWertV tritt die Verordnung am 1. August 2006 in Kraft. Damit werden gemäß § 16 Abs. 3 PfandBG die nach § 13 des Hypothekenbankgesetzes genehmigten Wertermittlungsanweisungen unwirksam.
Leider existiert damit jedoch noch immer keine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Beleihungswertermittlungen. Denn zahlreiche Sparkassen und Banken, die keine Pfandbriefe begeben, wollen zukünftig an ihren bisherigen Wertermittlungsanweisungen festhalten und nicht die neue BelWertV ihren Beleihungswertermittlungen zu Grunde legen. Es ist jedoch zu erwarten, dass mittelfristig die neuen Vorschriften des Kreditwesengesetzes dazu führen werden, dass auch dieses Institute die BelWertV anwenden werden.
Die endgültige Fassung der BelWertV sowie zahlreiche Informationen rund um die neue Vorschrift finden Sie unter BelWertV.DE , dem Portal zur Beleihungswertermittlung.
Leider existiert damit jedoch noch immer keine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Beleihungswertermittlungen. Denn zahlreiche Sparkassen und Banken, die keine Pfandbriefe begeben, wollen zukünftig an ihren bisherigen Wertermittlungsanweisungen festhalten und nicht die neue BelWertV ihren Beleihungswertermittlungen zu Grunde legen. Es ist jedoch zu erwarten, dass mittelfristig die neuen Vorschriften des Kreditwesengesetzes dazu führen werden, dass auch dieses Institute die BelWertV anwenden werden.
Die endgültige Fassung der BelWertV sowie zahlreiche Informationen rund um die neue Vorschrift finden Sie unter BelWertV.DE , dem Portal zur Beleihungswertermittlung.
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