Newsletter abonnieren

Newsletter abonnieren

 

Aktuelle Seminare

23. - 24.03.2012 - Bad Lippspringe (Nähe Paderborn)

P(GIS) Prüfung: Geprüfter Sachverständiger, GIS



19.12.2006 | Gesetzgebung

Am 1. Januar 2007 tritt Änderung des BauGB in Kraft

Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2006 das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte gebilligt. Damit kann das Gesetz am 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Anlass für die Änderung des Baugesetzbuchs war die Umsetzung des Koalitionsvertrages vom 11. November 2005, in welchem vereinbart wurde, dass das Bau- und Planungsrecht zur Stärkung der Innenentwicklung und zur Beschleunigung wichtiger Planungsvorhaben (vor allem in den Bereichen Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastrukturausstattung) vereinfacht und beschleunigt werden soll. Ziel des Gesetzentwurfs ist zugleich, einen Beitrag für die weitere Reduzierung der Flächeninanspruchnahme zu leisten.

Hierzu wurden u.a. gezielte Ergänzungen des Baugesetzbuchs (BauGB) vorgenommen. Nachfolgend sind die Kernpunkte des Gesetzes aufgeführt:

list
Zur Stärkung der Innenentwicklung ist ein beschleunigtes Verfahren für diesbezügliche Bebauungspläne eingeführt worden.

list
Die Schaffung und Sicherung der zentralen Versorgungsbereiche wird im Interesse einer Stärkung der Innenstädte und der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung durch ein planungsrechtliches Instrument verbessert.

list
Die Praktikabilität des Vorhaben- und Erschließungsplans wird zur zügigen Durchführung vorhabenbezogener Bebauungspläne gesichert.

list
Die Bestandskraft der Bauleitpläne wird insbesondere durch Verkürzung der Fristen für die Geltendmachung von Fehlern und für Normenkontrollanträge unterstützt.

list
Der Abschluss von Sanierungsverfahren wird durch vereinfachte Abrechnungsregeln und Beschlüsse der Gemeinden über die Dauer der Verfahren unterstützt.

list
Landesrechtliche Regelungen zu private Initiativen, die einen Beitrag zur städtebaulichen Verbesserung von Stadtquartieren in funktionaler und gestalterischer Hinsicht leisten, werden bundesrechtlich abgesichert.


In WFA 3/2006, S. 138 ist ein ausführlicher Beitrag abgedruckt, in dem alle für Bewertungssachverständige wichtigen Änderungen des BauGB ausführlich beschrieben sind.

external Link: Gesetzentwurf und weitere Informationen   Gesetzentwurf und weitere Informationen
Diese Seite druckenDruckansicht