Newsletter abonnieren

Newsletter abonnieren

 

Aktuelle Seminare

23. - 24.03.2012 - Bad Lippspringe (Nähe Paderborn)

P(GIS) Prüfung: Geprüfter Sachverständiger, GIS



10.01.2007 | Gesetzgebung

Grunderwerbsteuer in Berlin um 4,5% erhöht

Mit der Föderalismusreform wurde den Bundesländern auch die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer übertragen.

Als erstes Bundesland hat Berlin hiervon Gebrauch gemacht und die Grunderwerbsteuer mit Wirkung zum 1.1.2007 von bisher 3,5% auf 4,5% erhöht.

Nach § 3 Abs. 2 HebesatzG Berlin ist der Steuersatz von 4,5% auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab des Inkrafttretens des Gesetzes (d.h. ab 1.1.2007) verwirklicht werden. Diesbezüglich kann wohl auf die Auslegung von § 23 GrEStG zurückgegriffen werden. Danach gilt noch der bisherige Steuersatz von 3,5%, wenn noch im alten Jahr Bindungswirkung zwischen den Vertragsparteien eintrat, auch wenn eine für die Wirksamkeit erforderliche behördliche Genehmigung erst im neuen Jahr erteilt wird. (vgl. DNotI-Gutachten, Fax-Abruf-Nr. 13195)
Diese Seite druckenDruckansicht