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23. - 24.03.2012 - Bad Lippspringe (Nähe Paderborn)

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24.08.2010 | Informationen

Röttgen will Sanierungspflicht für bestehende Gebäude

Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen fordert einen Kurswechsel bei der energetischen Gebäudesanierung. Er spricht sich für die "Einführung einer umfassenden Sanierungspflicht für bestehende Gebäude" aus.

Bundesumweltminister Dr. Röttgen

Bislang bestehen zwar strenge Energiesparvorschriften für Neubauten, Bestandsgebäude aber müssen nur nachgerüstet werden, wenn ohnehin Sanierungen anstehen. Außerdem sind eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser ganz von Nachrüstpflichten ausgenommen (solange kein Eigentümerwechsel stattfindet). Damit will Röttgen Schluss machen.
Um die Energieeffizienz in der Industrie zu steigern, will Röttgen Energiemanagementsysteme einführen. Sie sollen Unternehmen Wege zu einem effizienteren Energieeinsatz aufzeigen. Künftig sollen nach Röttgens Vorstellungen nur solche Unternehmen Energiesteuervergünstigungen in Anspruch nehmen dürfen, die nachweisen, dass sie Energiemanagementsysteme eingeführt haben.*

In welchem Umfang die Forderungen an die Sanierung des Gebäudesbestands umgesetzt werden, wird sicherlich die nächste Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zeigen. Dort sind die bisherigen Anforderungen an den Gebäudebestand formuliert. Eine umfangreiche Sanierungspflicht der bestehenden Gebäude, insbesondere im eigengenutzen Ein- und Zweifamilienhausbereich, ohne den Bezug zu "sowieso" geplanten Maßnahmen (Außenputzerneuerung, Erneuerung des Heizkessels etc.) läßt sich sicherlich nicht ohne Weiteres umsetzen.

Erfahren Sie in einem praxisorientierten Seminar mehr über die Auswirkungen von EnEV und EEWärmeG sowie Photovoltaik- und Solarthermieanlagen in der Wertermittlung.

Weitere Informationen zum Seminar finden Sie hier.



*Quelle: www .handelsblatt.com, 21.08.2010
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