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07.06.2010 |
Gesetzgebung
Die Länder haben am 04.06.2010 die vom Bundestag beschlossene Absenkung der Vergütung für Solarstrom an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Das Gesetz gefährde in seiner aktuellen Fassung den Produktions- und Forschungsstandort für Photovoltaik in Deutschland und stelle die nationalen Klimaschutz- und Ausbauziele für erneuerbare Energien in Frage, warnt der Bundesrat.
Der Bundestag möchte den Ausbau der solaren Strahlungsenergie in Deutschland gewährleisten, gleichzeitig jedoch die aus seiner Sicht eingetretene Überförderung abbauen. Er will daher die Vergütungssätze an die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Kostenentwicklungen anpassen und die Preise für Strom aus Anlagen auf Gebäuden um 16 Prozent absenken. Bei Freiflächenanlagen soll die Absenkung 15 und bei Anlagen auf Konversionsflächen elf Prozent betragen. Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen soll nicht mehr vergütet werden. Ausgenommen sind lediglich Anlagen, die sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden, der vor dem 25. März 2010 beschlossen war.
Der Bundesrat fordert dagegen, die Verringerung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 für Strom aus Hausdachanlagen sowie aus Anlagen auf Frei- und Konversionsflächen auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen.
Nun muss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nach Kompromissmöglichkeiten zwischen den beiden Positionen suchen.*
Der Bundesrat ist zwar nicht zustimmungspflichtig und kann das Verfahren damit nicht komplett stoppen. Allerdings müsste sich der Bundesrat nach dem Vermittlungsausschuss ein zweites Mal mit dem Thema befassen - doch vor Juli ist kein Sitzungstermin mehr vorgesehen (erst wieder am 9. Juli). Würde der Bundesrat dann erneut gegen den Gesetzentwurf stimmen, könnte er anschließend vom Bundestag mit der absoluten Mehrheit überstimmt werden.
*Quelle: Bundesrat Drucksache 284/10
Bundesrat stoppt vorerst die geplante Änderung der Photovoltaik-Einspeisevergütung
Der Bundesrat hat hinsichtlich der Kappung der Solarförderung am 04.06.2010 den Vermittlungsausschuss kontaktiert. Damit kann das Gesetz aller Wahrscheinlichkeit nach nicht wie geplant zum 1. Juli 2010 in Kraft treten - allerdings könnten die Kürzungen auch rückwirkend greifen.
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Die Länder haben am 04.06.2010 die vom Bundestag beschlossene Absenkung der Vergütung für Solarstrom an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Das Gesetz gefährde in seiner aktuellen Fassung den Produktions- und Forschungsstandort für Photovoltaik in Deutschland und stelle die nationalen Klimaschutz- und Ausbauziele für erneuerbare Energien in Frage, warnt der Bundesrat.
Der Bundestag möchte den Ausbau der solaren Strahlungsenergie in Deutschland gewährleisten, gleichzeitig jedoch die aus seiner Sicht eingetretene Überförderung abbauen. Er will daher die Vergütungssätze an die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Kostenentwicklungen anpassen und die Preise für Strom aus Anlagen auf Gebäuden um 16 Prozent absenken. Bei Freiflächenanlagen soll die Absenkung 15 und bei Anlagen auf Konversionsflächen elf Prozent betragen. Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen soll nicht mehr vergütet werden. Ausgenommen sind lediglich Anlagen, die sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden, der vor dem 25. März 2010 beschlossen war.
Der Bundesrat fordert dagegen, die Verringerung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 für Strom aus Hausdachanlagen sowie aus Anlagen auf Frei- und Konversionsflächen auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen.
Nun muss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nach Kompromissmöglichkeiten zwischen den beiden Positionen suchen.*
Der Bundesrat ist zwar nicht zustimmungspflichtig und kann das Verfahren damit nicht komplett stoppen. Allerdings müsste sich der Bundesrat nach dem Vermittlungsausschuss ein zweites Mal mit dem Thema befassen - doch vor Juli ist kein Sitzungstermin mehr vorgesehen (erst wieder am 9. Juli). Würde der Bundesrat dann erneut gegen den Gesetzentwurf stimmen, könnte er anschließend vom Bundestag mit der absoluten Mehrheit überstimmt werden.
*Quelle: Bundesrat Drucksache 284/10
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