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03.11.2009 |
Gesetzgebung
2010 sinkt die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen
Der hohe Zubau von Photovoltaikanlagen in den letzten 12 Monaten führt nun zu der im Gesetz vorgesehenen höheren Degression. Im Vergleich zu im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Anlagen sinkt die Vergütung je nach Art und Größe der Anlage um 9 bzw. 11 Prozent.
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Die Bundesnetzagentur hat die von ihr ermittelten Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für das Jahr 2010 im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 164 vom 30. Oktober 2009, Seite 3749) veröffentlicht.
Schwellenwert des EEG überschritten
Die Bundesnetzagentur ermittelt die Vergütungs- und Degressionssätze nach den Vorgaben des § 20 Abs. 2a und Abs. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Degressionssätze richten sich nach der Leistung der Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum von zwölf Monaten jeweils bis zum 30. September eines Jahres bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. "Der Schwellenwert von 1.500 MW, der eine erhöhte Degression und damit eine stärkere Absenkung der Vergütungssätze zur Folge hat, wurde mit einer gemeldeten installierten Leistung von ca. 2.340 MW deutlich überschritten", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Schwellenwerte in 2010 liegen bei 1700 MW und in 2011 bei 1900 MW.
Die folgenden Degressions- und Vergütungssätze gelten für im Jahr 2010 neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen:
Schwellenwert des EEG überschritten
Die Bundesnetzagentur ermittelt die Vergütungs- und Degressionssätze nach den Vorgaben des § 20 Abs. 2a und Abs. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Degressionssätze richten sich nach der Leistung der Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum von zwölf Monaten jeweils bis zum 30. September eines Jahres bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. "Der Schwellenwert von 1.500 MW, der eine erhöhte Degression und damit eine stärkere Absenkung der Vergütungssätze zur Folge hat, wurde mit einer gemeldeten installierten Leistung von ca. 2.340 MW deutlich überschritten", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Schwellenwerte in 2010 liegen bei 1700 MW und in 2011 bei 1900 MW.
Die folgenden Degressions- und Vergütungssätze gelten für im Jahr 2010 neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen:
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Vergütung der Anlage nach … |
Degressionssatz |
Vergütungssatz für das Jahr 2010 |
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§ 32 EEG (Solare Strahlungsenergie allgemein) |
11 % |
28,43 Cent pro Kilowattstunde |
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§ 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG (Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden) |
9 % |
39,14 Cent pro Kilowattstunde |
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§ 33 Abs. 1 Nr. 2 EEG (Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden) |
9 % |
37,23 Cent pro Kilowattstunde |
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§ 33 Abs. 1 Nr. 3 EEG (Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden) |
11 % |
35,23 Cent pro Kilowattstunde |
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§ 33 Abs. 1 Nr. 4 EEG (Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden) |
11 % |
29,37 Cent pro Kilowattstunde |
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§ 33 Abs. 2 EEG (Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden) |
9 % |
22,76 Cent pro Kilowattstunde |
(vgl. auch zusätzliche Anmerkungen in der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur)
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