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04.05.2009 |
Gesetzgebung
Verschärfte EnEV 2009 tritt am 1. Oktober in Kraft
Nun ist es amtlich: Wer als Bauherr oder Eigentümer
ab dem 1. Oktober 2009 einen Bauantrag einreicht, Bauanzeige erstattet oder sein Gebäude modernisiert, muss die erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 beachten. Für Bewertungssachverständige bedeutet dies: Vorsicht beim Ansatz von Modernisierungskosten.
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Das energetische Anforderungsniveau an Neubauten wurde mit der Novellierung der EnEV wesentlich erhöht. Auch der Maßnahmenkatalog für bestehende Gebäude wurde erweitert. So sind ab Ende 2011 auch oberste Geschossdecken begehbarer Dachräume zu dämmen, wenn das darüberliegende Dach noch nicht gedämmt ist. Diese obersten Geschossdecken waren bisher von der Dämmpflicht ausgenommen. Zudem sind nach dem Zeitplan der EnEV 2009 elektr. Speicheröfen außer Betrieb zu nehmen. |
Bewertungssachverständige sollten beim Ansatz von Modernisierungskosten prüfen, ob mehrere Maßnahmen kombiniert werden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen der EnEV zu genügen oder ob eine einfache Maßnahme ausreicht. Wird beispielsweise für das Bewertungsobjekt eine Putzerneuerung unterstellt, ist zu prüfen ob je nach Beschaffenheit der Außenwand ggf. auch eine Außenwanddämmung in der Kostenkalkulation zu berücksichtigen ist, um den Anforderungen der EnEV 2009 gerecht zu werden.
Mehr Details zur Energieeinsparverordnung sowie den aktuellen Verordnungstext der EnEV 2009 zum Download finden Sie unter:
Mehr Details zur Energieeinsparverordnung sowie den aktuellen Verordnungstext der EnEV 2009 zum Download finden Sie unter:
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