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P(GIS) Prüfung: Geprüfter Sachverständiger, GIS



05.04.2009 | Rechtsprechung

Zur Befangenheit eines Sachverständigen

Ein Link auf der Homepage eines Sachverständigen zur Homepage eines verfahrensbeteiligten Rechtsanwalts begründet die Besorgnis der Befangenheit.

Ein Sachverständiger hatte auf seiner Homepage in der Rubrik "Interessante Links" unter dem Punkt "Rechtsanwälte" Links zu zwei Kanzleien aufgeführt. Einer dieser Links führte zu einer prozessbeteiligten Kanzlei.

Das LG Kiel kam in dem Beschluss vom 24.02.2009 (Az.: 11 O 43/06) zu dem Ergebnis, dass der Sachverständige durch das Aufführen von nur zwei Rechtanwaltskanzleien auf seiner Homepage für den unbefangenen Betrachter den Eindruck einer besonderen Verbundenheit mit diesen Anwälten geschaffen hat.

Das Gericht führte in der Begründung aus, dass die Angabe zwar als allgemeiner Service für Besucher der Homepage gemeint gewesen sein mag. Auf Grund der begrenzten Auswahl der genannten Anwälte enthielte der Hinweis auf diese Anwälte jedoch zugleich eine positive Bewertung ihrer fachlichen Eignung im Vergleich zu anderen (Fach-)Anwälten. Deshalb könne eine Partei nachvollziehbar die Befürchtung haben, dass der Prozessvortrag ihrer Rechtsanwälte, die sich nicht derselben fachlichen Wertschätzung durch den Sachverständigen erfreuen, nicht mit dem gleichen Gewicht von dem Sachverständigen zur Kenntnis genommen wird.

Weitere interessante Urteile zur (möglichen) Befangenheit eines Sachverständigen werden in einem Spezial in der nächsten Ausgabe der immobilien&bewerten für Sie zusammengestellt.

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