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02.03.2009 |
Informationen
Sprengnetter Akademie akzeptiert neben Bildungsschecks auch Prämiengutscheine
Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst der Staat Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 50 % der Kurs- und Prüfungsgebühren.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Weiterbildungsbereitschaft in Deutschland über das Instrument des Prämiengutscheins. Der Prämiengutschein wird im Rahmen der Fördermaßnahme Bildungsprämie ausgegeben, mit der die Bundesregierung mehr Erwerbstätige dafür gewinnen möchte, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern, indem sie eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung absolvieren.
Der Prämiengutschein ist ein staatlicher Zuschuss zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen. Es ermöglicht die Ermäßigung der Kurs- oder Prüfungsgebühren um maximal 50% höchstens jedoch um 154 €.
Voraussetzung für den Erhalt des Gutscheins ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht höher liegt als 17.900 € (bei Alleinstehenden) bzw. 35.800 € (für gemeinsam Veranlagte).
Ausführliche Informationen und Hinweise zu den Beratungsstellen finden sie unter
http://www.bildungspraemie.info/
Der Prämiengutschein ist ein staatlicher Zuschuss zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen. Es ermöglicht die Ermäßigung der Kurs- oder Prüfungsgebühren um maximal 50% höchstens jedoch um 154 €.
Voraussetzung für den Erhalt des Gutscheins ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht höher liegt als 17.900 € (bei Alleinstehenden) bzw. 35.800 € (für gemeinsam Veranlagte).
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