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C07 Steuerliche Wertermittlungen
01.03.2010 |
Gesetzgebung
Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurde auch das BauGB geändert. Der Wortlaut „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete“ wurde durch „Natura 2000-Gebiete“ ersetzt. Die Änderung betrifft § 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie Anlage 2, Nr. 2.6.1.
Des Weiteren haben sich durch das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts redaktionelle Änderungen im BauGB ergeben. Betroffen sind § 5 Abs. 4a, § 9 Abs. 6a sowie Nummer 2.6.6 der Anlage 2 des BauGB.
Im Rahmen des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts wurde auch § 2 Absatz 1 Satz 1des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes geändert.
Mit Gesetz vom 29. Juli 2009 wurde das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege neu geregelt.
Für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestand bis zur Föderalismusreform im Jahre 2006 für den Bund lediglich eine Rahmengesetzgebungskompetenz. Dies hatte zur Folge, dass nur eine begrenzte Einheitlichkeit des Naturschutzrechts in Deutschland gewährleistet werden konnte. Durch die Föderalismusreform ist es dem Bund nunmehr möglich, im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege Vollregelungen zu treffen und somit das in Bund und Ländern bestehende Naturschutzrecht wirksam zu kodifizieren.
In Kürze wird die 92. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung zur Sprengnetter, Immobilienbewertung - Marktdaten und Praxishilfen (Bände 1 - 4 ) ausgeliefert. Im Zuge dieser Lieferung werden u.a. die in diesen Bänden abgedruckten Vorschriften wieder auf den aktuellen Stand gebracht.
1. März treten Gesetzes-Änderungen in Kraft
Am 1. März 2010 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft, die bereits im letzten Jahr beschlossen wurden. Darunter befinden sich auch Gesetze, die für Wertermittler bedeutend sind.
Folgende Änderungen treten am 1. März 2010 in Kraft:
BauGB
Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurde auch das BauGB geändert. Der Wortlaut „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete“ wurde durch „Natura 2000-Gebiete“ ersetzt. Die Änderung betrifft § 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie Anlage 2, Nr. 2.6.1.
Des Weiteren haben sich durch das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts redaktionelle Änderungen im BauGB ergeben. Betroffen sind § 5 Abs. 4a, § 9 Abs. 6a sowie Nummer 2.6.6 der Anlage 2 des BauGB.
Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
Im Rahmen des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts wurde auch § 2 Absatz 1 Satz 1des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes geändert.
Bundesnaturschutzgesetz
Mit Gesetz vom 29. Juli 2009 wurde das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege neu geregelt.
Für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestand bis zur Föderalismusreform im Jahre 2006 für den Bund lediglich eine Rahmengesetzgebungskompetenz. Dies hatte zur Folge, dass nur eine begrenzte Einheitlichkeit des Naturschutzrechts in Deutschland gewährleistet werden konnte. Durch die Föderalismusreform ist es dem Bund nunmehr möglich, im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege Vollregelungen zu treffen und somit das in Bund und Ländern bestehende Naturschutzrecht wirksam zu kodifizieren.
In Kürze wird die 92. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung zur Sprengnetter, Immobilienbewertung - Marktdaten und Praxishilfen (Bände 1 - 4 ) ausgeliefert. Im Zuge dieser Lieferung werden u.a. die in diesen Bänden abgedruckten Vorschriften wieder auf den aktuellen Stand gebracht.
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