24.08.2009 | Gesetzgebung

ImmoWertV noch nicht in Kraft

Entgegen einiger Behauptungen ist die ImmoWertV weder bereits in Kraft getreten noch ist damit vor der Bundestagswahl zu rechnen.

Bei Sprengnetter Immobilienbewertung häufen sich in den letzten Tagen die Anfragen, weshalb wir noch nicht unsere Materialien bezüglich der neuen ImmoWertV aktualisiert und ausgeliefert hätten. Der Grund ist ganz einfach: Die ImmoWertV ist noch nicht verabschiedet. Bund und Länder konnten bisher nicht die nach § 199 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmlichkeit herstellen. Strittig ist insbesondere die Regelung, um wieviel Prozent die Werte der lagetypischen Grundstücke um den Bodenrichtwert schwanken dürfen. Bund und Länder müssen sich demzufolge über einen neuen Verordnungsentwurf verständigen (ein Vermittlungsverfahren ist hierfür nicht vorgesehen). Mit einem in Kraft treten der ImmoWertV ist deshalb vor der Bundestagswahl nicht mehr zu rechnen.

In unserem Top-Thema "WertV-Novelle" und mit dem "Sprengnetter Newsletter" informieren wir Sie fortlaufend über den aktuellen Stand.

Gemäß § 24 ImmoWertV-Entwurf wird die Verordnung am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten. Wir haben deshalb genügend Zeit, folgende derzeit schon vorläufig überarbeitete Materialien rechtzeitig an Sie auszuliefern:
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Kommentar zur ImmoWertV
+ sowohl als Teil 1, Kapitel 3, Abschnitt 3 des „Lehrbuch und Kommentar“ (Bände 5 – 13)
+ als auch als eigenständiges Werk (vergleichbar mit dem bereits ausgelieferten Kommentar zum BauGB 2009)
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Formularvordrucke und Ablaufschemata als Teil der „Marktdaten und Praxishilfen“ (Bände 1 – 4)
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Bewertungssoftware (ProSa, SmartValue, TEN2CLICK etc. einschließlich aller Zusatzmodule).

In diesen Materialien werden alle WertV-Bezüge auf die Regelungen der ImmoWertV umgestellt. Dies betrifft vorrangig
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die Verfahrensabläufe,
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den Gutachtenaufbau,
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die Paragrafenbezüge und -zitate sowie
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die Begriffe und Definitionen.

Allen, die sich für die voraussichtlichen Neuerungen schon vorab interessieren, steht der Entwurf der ImmoWertV in unserem Top-Thema "WertV-Novelle" zur Verfügung. Vertieften Einblick in die anstehenden Neuerungen vermitteln wir im Seminar WW14 „Die neue ImmoWertV“.

Dies sind die Gründe, weshalb eine Auslieferung der Neuerungen zur ImmoWertV zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihnen alle Materialien rechtzeitig vor dem Datum, ab dem die neue ImmoWertV anzuwenden ist, ausgeliefert haben.
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