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07.05.2010 |
Gesetzgebung
Bundesrat stimmt der ImmoWertV zu
Heute hat der Bundesrat der von der Bundesregierung am 24. März 2010 beschlossenen neuen Immobilienwertermittlungsverordnung – kurz ImmoWertV – vorbehaltlos zugestimmt. Die neuen Regelungen, die an die Stelle der seit nunmehr über 20 Jahren unveränderten WertV88-Regelungen treten, sind voraussichtlich schon ab dem 1. Juli 2010 anzuwenden.
Die neue ImmoWertV leistet einen wichtigen Beitrag für eine den heutigen Anforderungen entsprechende Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken. Dies war überfällig, denn die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt haben sich seit Erlass der bisherigen Wertermittlungsverordnung im Jahr 1988 tiefgreifend geändert. Der Beitritt der neuen Länder, die neuen Aufgabenbereiche Stadtumbau und Soziale Stadt sowie der demographische und wirtschaftliche Wandel, die Internationalisierung der Immobilienwirtschaft und die stärkere Kapitalmarktorientierung haben zu neuen stadtentwicklungspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geführt. Darüber hinaus hat sich in den letzten gut 20 Jahren seit Erlass der letzten Wertermittlungsverordnung die Wertermittlungspraxis erheblich weiterentwickelt.
Die ImmoWertV greift diese Entwicklungen auf. Sie erfasst neue für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte, z.B. durch die Berücksichtigung der energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmal oder die Berücksichtigung der Wertrelevanz städtebaulicher Umstände, wie sie etwa in Stadtumbaugebieten vorliegen. Sie erhöht die internationale Vermittelbarkeit, z.B. durch Aufnahme des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens in einer für die Grundstückswertermittlung geeigneten Form. Sie regelt den Umgang mit künftigen Entwicklungen, weil diese für den Verkehrswert von entscheidender Bedeutung sind, fordert insoweit jedoch, dass diese solide und nachvollziehbar ermittelt werden. Spekulative Annahmen sind damit ausgeschlossen, um einer Immobilienkrise, wie sie in den USA und in anderen Ländern zu den größten Verwerfungen geführt hat, schon auf der Ebene der Bewertung wirksam entgegenzutreten.
Die Novelle beruht auf den Empfehlungen eines ehrenamtlich tätigen Sachverständigengremiums zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts.
Die Verordnung wird voraussichtlich im Mai 2010 verkündet und
Der Bundesrat hat der nachfolgenden Fassung der ImmoWertV am 7. Mai 2010 zugestimmt:
ImmoWertV - Bundesratsdrucksache 171/10
Hintergrundinformationen zur WertV-Novelle
Die ImmoWertV greift diese Entwicklungen auf. Sie erfasst neue für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte, z.B. durch die Berücksichtigung der energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmal oder die Berücksichtigung der Wertrelevanz städtebaulicher Umstände, wie sie etwa in Stadtumbaugebieten vorliegen. Sie erhöht die internationale Vermittelbarkeit, z.B. durch Aufnahme des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens in einer für die Grundstückswertermittlung geeigneten Form. Sie regelt den Umgang mit künftigen Entwicklungen, weil diese für den Verkehrswert von entscheidender Bedeutung sind, fordert insoweit jedoch, dass diese solide und nachvollziehbar ermittelt werden. Spekulative Annahmen sind damit ausgeschlossen, um einer Immobilienkrise, wie sie in den USA und in anderen Ländern zu den größten Verwerfungen geführt hat, schon auf der Ebene der Bewertung wirksam entgegenzutreten.
Die Novelle beruht auf den Empfehlungen eines ehrenamtlich tätigen Sachverständigengremiums zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts.
Die Verordnung wird voraussichtlich im Mai 2010 verkündet und
tritt am 1. Juli 2010 in Kraft
.Der Bundesrat hat der nachfolgenden Fassung der ImmoWertV am 7. Mai 2010 zugestimmt:
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