Beratung & Kontakt

02642 97 96 0
02642 97 96 69

Downloads & Service


Seminartermine & Orte


News

10.03.2010

Keine zusätzliche Toleranzschwelle bei "ca."-Zusatz

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen ist, wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag einen "ca."-Zusatz enthält.  [mehr...]

03.03.2010

Markt für Wohnimmobilien 2009 und Prognose für 2010: Preise stabil, Umsätze rückläufig

Die Preisentwicklung im Markt für Wohnimmobilien ist im Durchschnitt stabil, die Umsätze nach Kaufverträgen sind in vielen Städten allerdings rückläufig. In einzelnen Städten liegen jedoch zum Teil deutliche Abweichungen vor. Das ergab eine Umfrage des Deutschen Städtetages.  [mehr...]

02.03.2010

Mehr Erfolg bei Gericht - "Insider-Tipps" zur Wertermittlung in der Zwangsversteigerung

Die Wertermittlung in der Zwangsversteigerung stellt spezielle Anforderung an Gutachten und Gutachter. Vertiefen Sie jetzt Ihre Kenntnisse und holen Sie sich von Rechtspfleger Bernd-Peter Schäfer wertvolle Tipps aus erster Hand.  [mehr...]


Berufshaftpflichtversicherung

Ein Versehen ist schnell geschehen


Sicherheit genießen

Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler. Dagegen ist man oft machtlos, aber zum Glück nicht schutzlos. Spezielle Haftpflichtprodukte sorgen dafür, dass eine kleine Unachtsamkeit Sie nicht gleich Ihre gesamte Existenz kostet. Denn per Gesetz sind Sie verpflichtet, Schadenersatz in unbegrenzter Höhe zu zahlen.

Zudem sind Sie als Sachverständige aufgrund von Zertifizierungregeln, Ihrer Sachverständigenordnung oder vertraglicher Vereinbarungen (z.B. mit goValue) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abzuschließen.

Spezielles Deckungskonzept für Sachverständige

Sprengnetter Immobilienbewertung hat die speziellen Risiken des Bewertungssachverständigen analysiert und hierfür gemeinsam mit dem Partner Novitas ein maßgeschneidertes Deckungskonzept ausgearbeitet.

Die besonderen Vorteile des Sprengnetter-Konzepts

  • Spezieller Versicherungschutz, der garantiert alle Tätigkeitsfelder des Bewertungssachverständigen umfasst
  • Einbeziehung von Empfehlungen, Anregungen und Beratungen in den Versicherungsschutz
  • 30 Jahre Spätschadenschutz auch bei Kündigung
  • Auslandsdeckung
  • Trennung von Vermögensschadenhaftpflicht- und Betriebs-/Bürohaftpflicht
  • Möglichkeit Deckungssummen bis max. € 4 Mio. generell und nach separater Prüfung bis € 10 Mio. zu vereinbaren
  • Projektdeckungslösungen und Deckungserweiterungen sind ausgearbeitet und können bei Bedarf schnell und unkompliziert abgerufen werden
  • Sonderkonditionen für nebenberuflich tätige Sachverständige
  • Sonderkonditionen für Existenzgründer
  • Keine Beschränkung des Deckungskonzepts auf Architekten und Ingenieure
  • Bewertungssachverständige, die gleichzeitig auch als Beratender Ingenieur, Architekt oder Makler tätig sind, erhalten ein individuell ausgearbeitetes Deckungskonzept.