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Sprengnetter: BauGB 2009 - Kommentar zu den Rechtsgrundlagen der Wertermittlung (§§ 192 - 199)
 

BauGB 2009
ISBN: 978-3-937513-48-5

 
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BauGB 2009

Kommentar zu den Rechtsgrundlagen der Wertermittlung (§§ 192 - 199)


EFH

Das Bundesverfassungsgericht hatte für das Erbschaftsteuerrecht mit seinem Beschluss vom 7. Nov. 2006 – 1 BvL 10/02 eine Gleichbehandlung der verschiedenen Vermögensgegenstände orientiert am gemeinen Wert (Verkehrswert) eingefordert. Es hatte dem Gesetzgeber dafür einen Termin bis zum 31.12.2008 gesetzt.

Am 27.11.2008 hat der Bundestag und am 05.12.2008 der Bundesrat dem „Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz – ErbStRG)“ zugestimmt.

Durch das ErbStRG wurde auch das Bewertungsgesetz (BewG) so geändert, dass sich jetzt bei seiner Anwendung verkehrswertnahe Grundbesitzwerte ergeben sollen. Vielfach wird dabei Bezug genommen auf von den Gutachterausschüssen zu liefernde Daten, namentlich Bodenrichtwerte (§ 179 BewG), Liegenschaftszinssätze (§ 188 BewG), Sachwertfaktoren (§ 191 BewG) und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke (§ 183 Abs. 2 BewG).

Infolgedessen wurde die bisherige Zurückhaltung des Bundesgesetzgebers bezüglich der Zuständigkeit zum Erlass von bundesweit einheitlich anzuwendenden Regelungen zur Ableitung dieser erforderlichen Daten aufgegeben. Insbesondere wurden in diesem ErbStRG durch Novellierung der §§ 192 – 199 BauGB (BauGB-Novelle 2009)
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die Aufgaben der Gutachterausschüsse konkretisiert und die abzuleitenden Daten explizit benannt (§ 193 BauGB);
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die bundesweit flächendeckende Ableitung von zonalen „geeigneten“ Bodenrichtwerten zwingend vorgeschrieben (§ 196 BauGB);
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die Verpflichtung zur Einrichtung von Oberen Gutachterausschüssen oder von zentralen Geschäftsstellen eingeführt (§ 198 BauGB) und
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die Ermächtigungen des Bundes betont, bundeseinheitlich anzuwendende Vorschriften für die Ableitung der zur Wertermittlung erforderlichen Daten einschließlich der Bodenrichtwerte erlassen zu dürfen (§ 199 Abs. 1BauGB).

Diese novellierten Vorschriften zielen zwar vorrangig auf die Bereitstellung von Grundlagen für die steuerliche Bewertung. Die dadurch erhofften Verbesserungen der Bewertungsdaten kommen jedoch auch der Wirtschaft (inkl. dem privaten Sachverständigenwesen) allgemein zu Gute. Deshalb kann man nur hoffen, dass sie alsbald von den Gutachterausschüssen bzw. den Ländern umgesetzt werden.

Jeder, der in Praxis, Theorie und Recht mit der Materie der Immobilienbewertung befasst ist, muss mit den diesbezüglichen grundlegenden Vorschriften der §§ 192 – 199 BauGB vertraut sein. Da diese nunmehr grundlegend verändert sind, wurden sie von Dr. Sprengnetter - einer der Väter der deutschen Wertermittlungstheorie und des derzeitigen Wertermittlungsrechts - umfassend analysiert und kommentiert. Erläutert werden u.a. die Motive des Gesetzgebers für den Erlass von Wertermittlungsvorschriften, ihr Anwendungsbereich, das behördliche Gutachterausschusswesen und dessen Aufgaben sowie die Verkehrs-/Marktwertdefinition und andere nationale und internationale Wertbegriffe.

Detailliert ergänzt durch den differenzierten Bezug auf vertiefende Literatur sowie die einschlägige Rechtsprechung ist dieser Kommentar für jeden fundiert arbeitenden Bewerter ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Das Werk wendet sich jedoch nicht nur an die in der Immobilienbewertung Tätigen. Es ist auch für Richter, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine hilfreiche Informationsquelle.