Die Regelungen zum "berücksichtigungsfähigen Beleihungswert" sind in der Solvabilitätsverordnung (SolvV) geändert worden. [mehr...]
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News
09.03.2012
Novellierung der Solvabilitätsverordnung
04.01.2012
Relativ ist besser als absolut
02.11.2010
JVEG-Regelung außer Kraft getreten
99. Ergänzungs- und Aktualisierungslieferung
| Preis (brutto): | 27,56 EUR |
| MwSt (7,00%): | 1,80 EUR |
| Preis (netto): | 25,76 EUR |
Mit der 99. Ergänzungs- und Aktualisierungslieferung werden die Marktdaten und Praxishilfen in den Bänden 1 – 4 um wichtige Vorschriften, Daten und Formulare ergänzt bzw. aktualisiert.
Bände 1 und 2: Amtliche Texte
Aktualisiert: Bundesnaturschutzgesetz (2.20.1)
Das Gesetz wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes geändert. Die Änderungen betreffen § 9 und § 22.
Bände 3 und 4: Marktdaten und Formulare
Aktualisiert: Kosten für Modernisierungen und Instandsetzungen sowie Herstellungskosten zur Berücksichtigung von fehlender Fertigstellung und baulichen Erweiterungen (3.02.2)
Aufgrund von Hinweisen von Anwendern sowie infolge weiterer Auswertungen im Zuge der Erstellung der Lehrbuchabhandlung zum Thema Zustandsbesonderheiten (Bauschäden, Baumängel, fehlende Fertigstellung, Modernisierungserfordernisse, Instandhaltungsrückstaus u.ä.) wurden die Tabellen zu Abschnitt 2.1 überarbeitet und verständlicher dargestellt. Der Aufwand für übliche Schönheitsreparaturen und kleinere Modernisierungen vor Einzug wurde von den auf die Wohnfläche bezogenen Pauschalsätzen für Modernisierungs- und Instandsetzungskosten abgekoppelt und wird nun in einem eigenständigen Abschnitt dargestellt (Abschnitt 2.2).
Aktualisiert: Bestimmung der wertermittlungsrelevanten Restnutzungsdauer und des Baujahres (Formeln, Tabellen) (3.02.4)
In der Praxis der Gutachtenerstellung und in der Diskussion mit Arbeitskreisen, Gutachterausschüssen und Banken hat sich gezeigt, dass die von den Gutachterausschüssen in Nordrhein-Westfalen entwickelte und von Sprengnetter modifizierte Punktrastermethode insbesondere bei durchgreifenden Modernisierungen zu zu niedrigen Restnutzungsdauern führt. Sprengnetter hat deshalb vorgeschlagen, die Restnutzungsdauer älterer, jedoch durchgreifend modernisierter Gebäude von 50 % auf 70 % der Gesamtnutzungsdauer anzuheben. Basierend auf diesen Erfahrungen und Vorschlägen hat Kierig eine neue Tabelle entwickelt und in der immobilien & bewerten 2/2009 auf S. 56 ff. zur Diskussion gestellt.
Des Weiteren hat sich in der Praxis erwiesen, dass es besser wäre, nicht die Restnutzungsdauer, sondern die relative Restnutzungsdauer in Abhängigkeit vom relativen Alter und dem Modernisierungsgrad zu tabellieren. Die relative Restnutzungsdauer entspricht dem Verhältnis aus Restnutzungsdauer und Gesamtnutzungsdauer. Das relative Alter ergibt sich aus dem Verhältnis aus Alter und Gesamtnutzungsdauer.
Vorteile:

Es wird nur noch eine Tabelle zur Ermittlung der Restnutzungsdauer modernisierter Gebäude benötigt. Bislang gab es für diverse Gesamtnutzungsdauern unterschiedliche Tabellen.

Die neue in der ImmoWertV normierte lineare Alterswertminderung ergibt sich unmittelbar aus der Tabelle aus 100 % abzüglich relativer Restnutzungsdauer.

Liegenschaftszinssätze und Bewirtschaftungskosten können in Abhängigkeit von der relativen Restnutzungsdauer tabelliert werden. Hierdurch lassen sich diese Größen in Abhängigkeit von der Gesamtnutzungsdauer einfacher und sicherer ermitteln.
Mit dieser Lieferung werden die neuen Sprengnetter-Tabellen zur Bestimmung der modifizierten relativen Restnutzungsdauer modernisierter Wohngebäude bereit gestellt und zur Anwendung empfohlen.
Aktualisiert: Liegenschaftszinssätze / Kapitalisierungszinssätze (3.04)
Liegenschaftszinssätze waren bislang in Abhängigkeit von der Restnutzungsdauer tabelliert. Mit dieser Lieferung werden die Tabellen auf die relative Restnutzungsdauer (= RND/GND) umgestellt. Hierdurch lassen sich diese Größen in Abhängigkeit von der Gesamtnutzungsdauer einfacher und sicherer ermitteln. Außerdem stellen wir Ihnen im Rahmen dieser Lieferung für besonders häufig zu bewertende Objektarten differenzierte Tabellen zur Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes zur Verfügung. Dank dieser Tabellen ist die schnelle Ermittlung der Funktionswerte i.d.R. ohne aufwändige Interpolation möglich.
Aktualisiert: Indizes (4.05, 4.06)
Es erfolgt eine Aktualisierung der Wohnungseigentums-Indizes (4.05) und der Indizes zur Bodenpreisentwicklung (4.06). Bei den Wohnungseigentums-Indizes für ausgewählte Regionen (4.05/7ff) erfolgte in 2011 zudem eine Ausdehnung der bisherigen 13 auf 20 Regionen.
Aktualisiert: Allgemeine Angaben für Privat-Verkehrswertgutachten (5.52.1) und Allgemeine Angaben für Gerichtsgutachten (5.52.3)
Die beiden Formulare wurden um den Beschreibungspunkt "Umfang der Besichtigung etc.“ ergänzt
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