Die Regelungen zum "berücksichtigungsfähigen Beleihungswert" sind in der Solvabilitätsverordnung (SolvV) geändert worden. [mehr...]
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News
09.03.2012
Novellierung der Solvabilitätsverordnung
04.01.2012
Relativ ist besser als absolut
02.11.2010
JVEG-Regelung außer Kraft getreten
96. Ergänzungs- und Aktualisierungslieferung
| Preis (brutto): | 65,79 EUR |
| MwSt (7,00%): | 4,30 EUR |
| Preis (netto): | 61,49 EUR |
Mit der 96. Ergänzungs- und Aktualisierungslieferung werden die Marktdaten und Praxishilfen in den Bänden 1 – 4 um wichtige Vorschriften, Daten und Formulare ergänzt bzw. aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass bei älteren Werken mit dieser Ergänzungslieferung einige Register ausgetauscht werden. Zwei dieser Register werden an anderer Stelle einsortiert. Die genaue Anleitung finden Sie in der Einsortieranleitung.
Bände 1 und 2: Amtliche Texte
Neue Register
Das Register „WertV“ wird durch das Register „ImmoWertV“ ersetzt. Die Register „II. BV“ und „HOAI“ werden aussortiert. Dafür werden die neuen Register „WoFlV“ und „Mietrecht“ einsortiert.
Aktualisiert: Baugesetzbuch (2.01)
Das Baugesetzbuch wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen geändert. Die Änderungen betreffen die §§ 109 und 173.
Neu: Bodenrichtwertrichtlinie (2.04.1)
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat erstmals eine Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten (BRW-RL) erlassen. Die Richtlinie ist am 11. Februar 2011 in Kraft getreten. Sie enthält grundlegende, mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Handlungsempfehlungen für die Bodenrichtwertermittlung durch die örtlichen Gutachterausschüsse. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Länder und Kommunen die Bundesinitiative umsetzen werden.
Aktualisiert: Erbbaurechtsgesetz (2.05), Wohnraumförderungsgesetz (2.13), Pfandbriefgesetz (2.30.1), Anlageverordnung (2.30.6), Bürgerliches Gesetzbuch (2.41) und EGBGB (2.42)
Die Gesetze wurden z.T. mehrfach geändert. Die abgedruckten Auszüge sind von den Änderungen nicht betroffen. Es ist jedoch jeweils die Angabe zum Aktualitätsstand anzupassen.
Aktualisiert: Gesetz über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung (2.22)
Der Text wird um einen wichtigen Hinweis zur heutigen Anwendbarkeit der Vorschrift ergänzt.
Aktualisiert: Kreditwesengesetz (2.30.3)
Das Kreditwesengesetz wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie geändert. Die Änderung betrifft § 1.
Aktualisiert: Investmentgesetz (2.30.7)
Das Investmentgesetz wurde zuletzt durch das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz geändert. Von der Änderung ist § 77 Abs. 2 InvG betroffen. Es geht um die Dauer der Bestellung des Sachverständigen im Sachverständigenausschuss einer Kapitalanlagegesellschaft.
Aussortieren: HOAI (2.61)
Mit dieser Lieferung wird die HOAI aus den amtlichen Texten des Werkes herausgenommen. Diese Regelungen werden zukünftig zusammen mit anderen Honorartafeln in Band 4, Kapitel 3.51 abgedruckt.
Aktualisiert: Inhaltsübersicht zur Sprengnetter-Bibliothek
Die Inhaltsübersicht wird kostenfrei aktualisiert.
Bände 3 und 4: Marktdaten und Formulare
Neues Register
Das Register „Marktanpassungsfaktoren“ wird aufgrund des durch die ImmoWertV bedingten begrifflichen Wandels durch das Register „Sachwertfaktoren“ kostenfrei ausgetauscht.
Aktualisiert: NHK für Lagergebäude und Produktionshallen (3.01.1)
Der tabellierte NHK-Zuschlag für Kranbahnanlagen gilt nur für Standardhallen mit einer Breite von 10 m und einer Länge von 15 bis 20 m. Bei größeren Hallen ergeben sich unter Verwendung des prozentualen Zuschlags zu hohe Herstellungskosten. Zur Vermeidung von Fehlbewertungen wird nun der Zuschlag durch einen Verweis auf die in Abschnitt 3.01.3 tabellierten Herstellungskosten für Kranbahnanlagen ersetzt.
Aktualisiert: Bewirtschaftungskosten (3.05)
Die in Abschnitt 10 abgedruckten Betriebskosten werden bzgl. den diesbezüglichen Angaben des Deutschen Mieterbundes aktualisiert.
Aktualisiert: Mietvervielfacher, Wohnungs- und Gewerbemieten (3.08, 3.21, 3.41)
Es werden die abgedruckten IVD-Mietvervielfacher (3.08), IVD-Preisspiegel für Wohnungsmieten (3.21) und IVD-Preisspiegel für Gewerbemieten aktualisiert. Die aussortierten Seiten sollten für Wertermittlungen mit zurückliegenden Stichtagen gesondert aufbewahrt werden.
Aktualisiert: Leibrentenbarwertfaktoren zu den Sterbetafeln 70/72, 86/88, 96/98 und 2001/2003 (3.09.4, Tabelle 6)
Im Rahmen der letzten Lieferung wurden die Leibrentenbarwertfaktoren zur aktuellen Sterbetafel 2007/2009 (Tabelle 5) ausgeliefert. Nun erfolgt die Aktualisierung der Daten (fiktives Alter), die benötigt werden, um auf der Grundlage der aktuellen Leibrentenbarwertfaktoren auch Leibrentenbarwertfaktoren für zurückliegende Stichtage zu ermitteln.
Neu: Honorartafeln (3.51)
Seit dem 18. August 2009 können Bewertungssachverständige die Honorare für ihre Leistungen frei aushandeln. Viele Kolleginnen und Kollegen suchen einen Anhalt für ihre Honorarverhandlungen. Zu Ihrer Orientierung stellen wir Ihnen an dieser Stelle die maßgeblichen Regelungen der HOAI in der bis zum 17. August 2009 geltenden Fassung, die aktuelle BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien sowie einige Gebührenregelungen der Gutachterausschüsse zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wird das Register „Honorartafeln zu § 34 Abs. 1 HOAI“ gegen das Register „Honorartafeln“ ausgetauscht.
Aktualisiert: Indizes und Zinssätze (4.01, 4.02, 4.03, 4.04, 4.06, 4.07, 4.08, 4,09.1, 4.09.2, 4.09.3, 4.09.4, 4.10.1, 4.10.5, 4.10.6)
Es erfolgt eine Aktualisierung der Vorbemerkungen zu den Indexreihen und den Zinssatzentwicklungen (4.01), der Preisindizes für Lebenshaltung und Wohnungsmieten (4.02), der Einkommensentwicklung (4.03), der Baupreisindizes für Gebäude und Außenanlagen (4.04), der Preisindizes für Bauland (4.06), der Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse (4.07), der Übersicht zu den durchschnittlichen prozentualen Indexentwicklungen (4.08), der Leitzinssätze (4.09.1), der Kapitalzinssätze (4.09.2), der Dynamik- und Differenzzinssätze (4.09.3), der Zinssätze für Wohnungsbaukredite (4.09.4), der Gegenüberstellung der wichtigsten Indexreihen (4.10.1), der Kaufpreisindizes für Wohnungseigentum/Baupreisindizes (4.10.5) und der Gegenüberstellung der Entwicklung der Basiszinssätze und der Änderung der Wohnungsmieten (4.10.6).
Aktualisiert: Schemata „Wertermittlung nach dem Vergleichswertverfahren“ (5.04), „Ableitung von Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke“ (5.05), „Bewertung mittels Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke“ (5.06)
Die Schemata werden an die Terminologie der ImmoWertV angepasst.
Aktualisiert: Formular Bodenwertermittlung auf der Grundlage eines Bodenrichtwerts (5.07)
Die Erläuterungen zur Bodenrichtwertanpassung werden zu Ziffer 8 (Anbauart) und Ziffer 12 (Art der baulichen Nutzung) um wichtige Hinweise ergänzt.
Aktualisiert: Zustand des Grundstücks und allgemeine Wertverhältnisse (Übersicht) (5.10)
Die Übersicht wird an die Terminologie der ImmoWertV angepasst und bzgl. der neu in § 6 ImmoWertV aufgenommenen Grundstücksmerkmale ergänzt.
Aktualisiert: Schema und Formular zum besonderen Liquidationswertverfahren (5.13 und 5.14)
Für den Fall, dass das Grundstück aus rechtlichen oder sonstigen Gründen alsbald nicht freigelegt werden kann, regelte § 20 Abs. 2 WertV88 ein sog. besonderes Liquidationswertverfahren. Diese Regelung wurde durch das neue vereinfachte Ertragswertverfahren der ImmoWertV ersetzt. Tritt der Liquidationsfall nach § 16 Abs. 3 Ziffer 2 ImmoWertV ein und ist eine alsbaldige Freilegung nicht möglich, ist der Wert der Immobilie mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren zu ermitteln. Das Schema und das Formular zum besonderen Liquidationswertverfahren werden diesbezüglich angepasst.
Aktualisiert: Schema zur Wahl des Wertermittlungsverfahrens (5.18)
Das Schema wird an die Terminologie der ImmoWertV angepasst.
Aktualisiert: Abbildung zu den städtebaulichen Entwicklungszuständen und der Bodenwertentwicklung (5.20.2)
Die Abbildung wird an die Terminologie der ImmoWertV angepasst und die exakten Paragrafenbezüge hergestellt.
Aktualisiert: Allgemeine Angaben für Privat-Verkehrswertgutachten (5.52.1) und für Gerichtsgutachten (5.52.3)
Die Formulare werden ergänzt um Angaben zum Qualitätsstichtag.
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