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News

09.03.2012
Novellierung der Solvabilitätsverordnung
Die Regelungen zum "berücksichtigungsfähigen Beleihungswert" sind in der Solvabilitätsverordnung (SolvV) geändert worden. [mehr...]

05.03.2012
Liegenschaftszinssätze: Abhängigkeit von der Wohnungsgröße
Die Umrechnungskoeffizienten für Liegenschaftszinssätze in Abhängigkeit von der Objektgröße weisen bei Eigentumswohnungen eine von Wohnhäusern abweichende Werteabhängigkeit auf. [mehr...]

01.03.2012
Sprengnetters "kleine Schatztruhe" feiert 25-jähriges Jubiläum!
Die „Marktdaten und Praxishilfen“ wurden zum 100. Mal aktualisiert und ergänzt. Das seit nunmehr 25 erfolgreichen Jahren fortgeführte Standardwerk für die Immobilienbewertung gilt nicht ohne... [mehr...]

27.02.2012
Zur öffentlichen Bestellung zertifizierter Sachverständiger
Die neuen Richtlinien zur Mustersachverständigenordnung des DIHK geben u.a. erstmals Hinweise zur Anerkennung einer Zertifizierung im Rahmen der öffentlichen Bestellung. [mehr...]

04.01.2012
Relativ ist besser als absolut
In der Praxis hat sich erwiesen, dass die Tabellierung nach der relativen RND sinnvoller ist als die nach der absoluten RND. Auf diese Weise ist bspw. nur noch eine einzige Tabelle zur Ermittlung... [mehr...]

02.11.2010
JVEG-Regelung außer Kraft getreten
Die besondere Vergütungsregelung für Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist am 1. November 2010 außer Kraft getreten. [mehr...]

93. Ergänzungs- und Aktualisierungslieferung

Produktbild Bände 1 - 4 / 164 Seiten

Preis (brutto): 44,34 EUR
MwSt (7,00%): 2,90 EUR
Preis (netto): 41,44 EUR

Mit der 93. Ergänzungs- und Aktualisierungslieferung werden die Marktdaten und Praxishilfen in den Bänden 1 - 4 (vormals Ia - III) um wichtige Vorschriften, Daten und Formulare ergänzt bzw. aktualisiert.

Bände 1 und 2: Amtliche Texte

Neu: ImmoWertV (2.03)

Am 7. Mai 2010 hat der Bundesrat der von der Bundesregierung am 24. März 2010 beschlossenen neuen Immobilienwertermittlungsverordnung – kurz ImmoWertV – vorbehaltlos zugestimmt. Die neuen Regelungen, die an die Stelle der seit nunmehr über 20 Jahren unveränderten WertV88-Regelungen treten, sind – sofern die Veröffentlichung der Verordnung noch im Mai erfolgt – schon ab dem 1. Juli 2010 anzuwenden. Sie gelten grundsätzlich auch für Bewertungen zu zurückliegenden Stichtagen.
Damit Sie sich rechtzeitig auf die neue Rechtslage einstellen können, liefern wir die Verordnung schon vor ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in der Fassung aus, der der Bundesrat zugestimmt hat.
Oft ist es zur Interpretation der Vorschriften hilfreich, einen Blick in die amtliche Begründung zu werfen. Wegen der zentralen Bedeutung der Verordnung für die Verkehrswertermittlung liefern wir auch die Begründung zum Verordnungstext aus.

Aktualisiert: Kreditwesengesetz (2.30.3)

Das Kreditwesengesetz wurde durch das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten sowie durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht geändert. Die wesentliche Änderung betrifft § 18, dem ein 2. Absatz angefügt wurde, und tritt am 11. Juni 2010 in Kraft.

Aktualisiert: Muster-Sachverständigenordnung (2.83)

Die Muster-Sachverständigenordnung (MSO) wurde noch einmal geändert. Um eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Satzungsregelung zu vermeiden, wird auf eine eigene Satzungsregelung verzichtet und nun in dem neuen § 3a MSO auf den § 36a GewO verwiesen.

Aktualisiert: Prüfungsregelungen (2.96, 2.97 und 2.98)

Die Prüfungsordnungen der Sprengnetter Akademie wurden mit Veröffentlichung auf der Sprengnetter-Internetseite am 30. März 2010 geändert. Gemäß § 28 der „Allgemeinen Regelungen“ bzw. der entsprechenden Paragrafen der „Besonderen Regelungen“ sind die Änderungen am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten. In den Allgemeinen Regelungen (2.96) wurden insbesondere die Vorschriften zur Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und zu dessen Befangenheit ergänzt. In den Besonderen Regelungen (2.97 und 2.98) erfolgten neben einer Vielzahl von Konkretisierungen zahlreiche redaktionelle Änderungen, ohne Auswirkungen auf die materielle Rechtslage. Wir stellen Ihnen die geänderten Vorschriften kostenfrei zur Verfügung.

Bände 3 und 4: Marktdaten und Formulare

Aktualisiert: Einflussgrößen auf den Raummeterpreis (3.01.2)

Das Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern hat neue Regionalfaktoren 2010 mitgeteilt, die auf zwei Nachkommastellen gerundet den regionalen Korrekturfaktoren von Mittag hiermit gegenübergestellt werden. Zum Teil weichen diese bis zu 12 % von den bislang veröffentlichten BKI-Faktoren ab. Die aussortierten Seiten sollten für Wertermittlungen mit zurückliegenden Stichtagen gesondert aufbewahrt werden.

Aktualisiert: Bewirtschaftungskosten (3.05)

Der Deutsche Mieterbund hat seinen Betriebskostenspiegel aktualisiert. Neben den Angaben zu den Betriebskosten wird auch die Tabelle „Entwicklung der Betriebskosten“ aktualisiert.

Aktualisiert: Mietvervielfacher, Wohnungs- und Gewerbemieten (3.08, 3.21, 3.41)

Es werden die abgedruckten IVD-Mietvervielfacher (3.08), IVD-Preisspiegel für Wohnungsmieten (3.21) und IVD-Preisspiegel für Gewerbemieten aktualisiert. Die aussortierten Seiten sollten für Wertermittlungen mit zurückliegenden Stichtagen gesondert aufbewahrt werden.

Aktualisiert: Indizes und Zinssätze (4.01, 4.03, 4.04, 4.06, 4.07, 4.08, 4.10.1 und 4.10.6)

Es erfolgt eine Aktualisierung der Vorbemerkungen zu den Indexreihen und den Zinssatzentwicklungen (4.01), der Einkommensentwicklung (4.03), der Baupreisindizes für Gebäude und Außenanlagen (4.04), der Preisindizes für Bauland (4.06), des Index „allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse“ (4.07), der Indexentwicklungen (4.08) sowie der grafischen Darstellungen der Zeitreihen (4.10.1 und 4.10.6).

Aktualisiert: Schema Sachwertverfahren (5.15)

Materiell überführt die ImmoWertV die Regelungen zum Sachwertverfahren zu 100 % in das von Sprengnetter bereits 1978 vorgeschlagene Modell.
Das ausgelieferte, nunmehr auf die ImmoWertV abgestellte Ablaufschema unterscheidet sich von diesem bereits mehr als 30 Jahre alten Schema nur dadurch, dass
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 der Begriff „Herstellungswert“ an drei Stellen gegen den inhaltsgleichen Begriff „Herstellungskosten“,

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 der Begriff „Wert“ durch „Sachwert“ (namentlich „Gebäudewert“ durch „Gebäudesachwert“ und „Wert der Außenanlagen“ durch „Sachwert der Außenanlagen“) sowie

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 der Begriff „sonstige besondere wertbeeinflussende Umstände (sbwU)“ gegen die inhaltsgleiche Bezeichnung „sonstige besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG)“ ausgetauscht wurde.

Darüber hinaus mussten lediglich die Paragrafenbezüge aktualisiert werden.



Produkt-Beziehungen: Bullet ist Update von Immobilienbewertung - Marktdaten und Praxishilfen

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